Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,785
BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94 (https://dejure.org/1995,785)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 7 C 63.94 (https://dejure.org/1995,785)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 7 C 63.94 (https://dejure.org/1995,785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Aufhebung des Restitutionsbescheids durch die Widerspruchsbehörde - Anforderungen an die Zuständigkeit des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsbescheid; Anfechtung durch schuldrechtlichen Nutzungsrechtsinhaber; Bindungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheids für Restitutionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 606
  • VIZ 1996, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Nach dieser Vorschrift, die auch auf den vor ihrer Einfügung in das Vermögensgesetz gestellten Restitutionsantrag des Klägers Anwendung findet (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 [157 ff.]), kann der Berechtigte, wenn ein entzogenes Unternehmen auf Dauer stillgelegt und daher gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VermG als solches von der Restitution ausgeschlossen ist, die Rückgabe derjenigen Vermögensgegenstände verlangen, die sich zum Zeitpunkt der Schädigung in seinem Eigentum befanden oder an deren Stelle getreten sind.

    Vielmehr ist bei stillegungsbedingter Unmöglichkeit der Unternehmensrückgabe der Restitutionsanspruch des Berechtigten gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG auf die Rückgabe der sog. Unternehmensreste beschränkt; dazu gehören vor allem die Betriebsgrundstücke (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - aaO. S. 164 f.).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Denn nur in diesem Umfang erlangte die Widerspruchsbehörde - wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat - aufgrund der §§ 68 ff. VwGO die Befugnis zu einer dem Kläger nachteiligen Entscheidung über den eingelegten Rechtsbehelf (vgl. Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 [318 f.]).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Rechtsmittel eines Beigeladenen nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil materiell beschwert ist (vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 41.90 - Buchholz 4O2.02 PAuswG Nr. 5; Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Rechtsmittel eines Beigeladenen nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil materiell beschwert ist (vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 41.90 - Buchholz 4O2.02 PAuswG Nr. 5; Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Da diese Vorgänge vom Verwaltungsgericht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht und ausgewertet worden sind, ist die gegenteilige Feststellung im angefochtenen Urteil für den erkennenden Senat wegen ihres offensichtlichen Widerspruchs zum Akteninhalt nicht verbindlich (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 3).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94

    Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Aus diesem Zweck des Vermögenszuordnungsverfahrens hat bereits der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 39/94 - (DtZ 1995, 372) gefolgert, daß der Vermögenszuordnungsbescheid die Eigentumsverhältnisse zwischen den Beteiligten abschließend klärt und daß daher nach dem Erlaß dieses Bescheids kein Beteiligter mehr im Verfahren gegen einen anderen Beteiligten eine abweichende Entscheidung des Zivilgerichts erreichen kann.
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz dient, wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1993 - BVerwG 7 B 128.92 - Buchholz 114 § 4 VZOG Nr. 1; Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - Buchholz 114 § 4 VZOG Nr. 5), der Herstellung von Rechtssicherheit.
  • BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94

    Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - (Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10) näher ausgeführt hat, kann auch in den Fällen, in denen gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG einzelne Reste eines stillgelegten Unternehmens zurückgefordert werden, die Restitution des jeweiligen Vermögenswerts gleichwohl unter den in § 5 Abs. 1 VermG bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94

    Verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Der im Investitionsvorranggesetz verwendete Begriff des Verfügungsberechtigten nimmt auf den gleichlautenden Begriff in § 2 Abs. 3 S. 1 VermG Bezug (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 7 B 49.94

    Voraussetzungen des Eigentumserwerbs an dem in Rechtsträgerschaft befindlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94
    Davon abgesehen war der Vertragspartner der Beigeladenen zu 2, die I GmbH, nicht gemäß § 11 Abs. 2 TreuhG kraft Gesetzes Eigentümerin der für den Flughafen genutzten Grundstücke geworden, weil diese Vorschrift auf sog. Alt-Kapitalgesellschaften, die weder durch Umwandlung gemäß § 11 Abs. 2 TreuhG noch aufgrund der Umwandlungsverordnung vom 1. März 1990 (GBl DDR I S. 107) entstanden sind, nicht anwendbar ist (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 7 B 49.94 - VIZ 1994, 606).
  • BVerwG, 19.02.1993 - 7 B 128.92

    Treuhand - Kapitalgesellschaft - Gebäudeeigentum - Grundbucheintragung

  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97

    Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter;

    Da der Restitutionsbescheid mithin den Restitutionsberechtigten begünstigt und den Verfügungsberechtigten belastet, muß dieser bereits von der Verwaltungsbehörde gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 VermG zum Verfahren hinzugezogen werden (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 112 § 17 VermG Nr. 1 S. 9).

    Der Vermögenszuordnungsbescheid nach dem Vermögenszuordnungsgesetz stellt die Eigentumsverhältnisse nicht nur mit zivilrechtlicher Wirkung, sondern zugleich auch für das Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz bindend fest (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - a.a.O. S. 8 ff.).

    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Verfügungsbefugnis gemäß § 8 Abs. 1 VZOG zugleich als Verfügungsberechtigung im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG zu verstehen ist, weil in dieser Vorschrift außer dem Eigentümer auch der Inhaber der Verfügungsmacht als Verfügungberechtigter genannt ist (Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 63.94 - a.a.O. S. 9; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - VIZ 1997, 101).

    Dies schließt nicht aus, daß der wahre Eigentümer des Vermögenswerts schon vor dem Abschluß des Vermögenszuordnungsverfahrens aktiv mittels Widerspruchs und/oder Anfechtungsklage gegen eine von der Behörde angeordnete Restitution vorgeht (vgl. dazu § 8 Abs. 2 Satz 1 VZOG sowie das Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - a.a.O. S. 8 ff.); freilich wird es sich in diesen Fällen im Zweifel empfehlen, das Ergebnis des Vermögenszuordnungsverfahrens abzuwarten, ehe über den Widerspruch oder die Anfechtungsklage entschieden wird.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Rechtsmittel eines Beigeladenen nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil materiell beschwert ist (vgl. BVerwGE 87, 332; Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 a.a.O. S. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01

    Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks;

    a) Für die Rückgabe von Grundstücken ist entschieden, dass sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken kann (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).

    Sie gilt jedoch auch für Fälle, in denen selbständig nutzbare Teilflächen des streitigen Grundstücks abgetrennt werden können, ohne dass die im öffentlichen Interesse liegende geschützte Nutzung beeinträchtigt wird (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995, a.a.O.).

    Sind Gebäudeteile rechtlich und tatsächlich teilbar und bezieht sich die mit erheblichem Bauaufwand verwirklichte Umnutzung nur auf einen derartigen Gebäudeteil, so ist die Rückübertragung des anderen Gebäudeteils, der dem durch § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG geschützten öffentlichen Interesse nicht dient, also von der geänderten Nutzung nicht erfasst oder nicht für sie benötigt wird, nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27 - unter Hinweis auf die Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3 und vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 sowie vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5).

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Der Restitutionsausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst selbständig nutzbare Teilflächen eines Grundstücks nicht, wenn diese Teilflächen ohne Beeinträchtigung der konkreten, im öffentlichen Interesse liegenden Nutzung abgetrennt werden können (im Anschluss an Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).

    Sie gilt jedoch auch für Fälle, in denen selbständig nutzbare Teilflächen des streitigen Grundstücks abgetrennt werden können, ohne dass die im öffentlichen Interesse liegende geschützte Nutzung beeinträchtigt wird (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Die Klage sei zulässig, insbesondere ergebe sich ihre Klagebefugnis aus der Verfügungsberechtigung, die der Vermögenszuordnungsbescheid entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1995 (BVerwG 7 C 63.94) klarstelle.

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in dem von Seiten der Klägerin in Bezug genommenen Urteil vom 14. Dezember 1995 (BVerwG 7 C 63.94 - juris) entschieden:.

  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Hiernach ist zwar davon auszugehen, daß das entzogene Unternehmen nicht mehr als solches zurückgegeben werden kann, da es mit der Eingliederung in die LPG als organisatorische Einheit zerschlagen und damit im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VermG auf Dauer stillgelegt wurde (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 -).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Diese Voraussetzungen treffen auf einen landwirtschaftlichen Betrieb zu; davon geht auch das öffentliche Vermögensrecht aus (vgl. § 25 Abs. 2 VermG, § 1 Abs. 2 URüV, siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 Seite 1 ).

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung muss von einem Entzug eines bestehenden Unternehmens als solchem gesprochen werden können; das Unternehmen muss durch den in Rede stehenden Eingriff als organisatorische Einheit endgültig aufgehört haben zu bestehen oder - anders gewendet - als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden sein (Urteile vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - und vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 Seite 250 ).

  • VG Leipzig, 15.08.1996 - 3 K 97/95
    An die Feststellungen dieses Zuordnungsbescheides sind die Beteiligten und das Gericht gebunden (vgl. zur Bindungswirkung von Zuordnungsbescheiden BVerwG, Urt. v. 14.12.1995 - 7 C 63.94 - S. 15 ff., VIZ 1996, 213 ff.).

    Auch in den Fällen der Einigung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 6 VZOG wird mithin durch den Vermögenszuordnungsbescheid - soweit dessen Regelungsgehalt reicht - der Rückgriff auf die zugrundeliegende materielle Rechtslage gesperrt (vgl. BVerwG Urt. v. 14.12.1995 aaO.).

    Die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 VZOG ermöglicht es den Zuordnungsprätendenten, die bis dahin bestehende Ungewißheit über die Eigentumsverhältnisse durch eine Einigung zu überbrücken; diese Einigung wird sodann von der Behörde in einen Bescheid umgesetzt, dessen klärende Wirkung sich von der eines anderen Zuordnungsbescheides nicht unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1995 aaO.).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene;

    Seine Bindungswirkung hinsichtlich der Eigentumsfeststellung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass er auf einer Einigung zwischen der Beigeladenen zu 2 und der TLG beruhte (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Der beschließende Senat hat bereits früher in Fällen, in denen ein Restitutionsausschlußgrund nur für einen Teil des zurückverlangten Grundstücks bestand, die Rückübertragung der verbleibenden Fläche für möglich gehalten (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 -, Buchholz 112 § 17 VermG Nr. 1 S. 12; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 -, VIZ 1997, 412).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Dieser Ausschlußtatbestand findet auch bei der Restitution von Unternehmensresten gemäß § 6 Abs. 6 a VermG Anwendung (BVerwG, Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - VIZ 1996, 213 ).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 6.97

    Befreiung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Betrieb

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

  • OLG Dresden, 31.05.2001 - 6 U 122/01

    Amtshaftung - Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen - Grundbuchberichtigung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96

    Offene Vermögensfragen - Verfügungsberechtigung der Bundesanstalt für

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

  • BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00

    Voraussetzungen des gesetzlichen Besitzrechts öffentlicher Körperschaften an

  • BVerwG, 11.07.2017 - 8 B 46.16

    Rückübertragung beweglichen Vermögens; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück;

  • BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95

    Planfeststellungsverfahren - Luftverkehrsrechtliche Genehmigung -

  • BVerwG, 20.03.2003 - 8 B 27.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - 4 K 64/06

    Redlicher Erwerb und Rückübertragung einer Grundstücksteilfläche

  • BVerwG, 28.06.2001 - 7 B 18.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Rückübertragung eines Flurstücks -

  • BVerwG, 08.06.2000 - 7 B 12.00

    Unbeachtlichkeit der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 32 Abs. 1 VermG

  • OVG Brandenburg, 06.07.1998 - 4 B 131/97

    Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines vermögensrechtlichen

  • VG Gera, 21.06.2011 - 3 K 698/08

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • BVerwG, 21.03.2002 - 8 B 29.02

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Zusammenhang mit der Frage, "ob

  • BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 133.97

    Anforderungen an den für die Restitution erforderlichen Kausalzusammenhang

  • BVerwG, 06.09.2000 - 7 B 215.99
  • VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
  • VG Leipzig, 14.03.1996 - 3 K 1589/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht