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   BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95   

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https://dejure.org/1996,2094
BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95 (https://dejure.org/1996,2094)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 7 C 26.95 (https://dejure.org/1996,2094)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 7 C 26.95 (https://dejure.org/1996,2094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsklage; Klagebefugnis; Verfügungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen Restitutionsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfügungsbefugnis über Grundstück - Anfechtungsklage - Rückübertragung auf Anmelder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 111
  • VIZ 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95
    »Die durch § 8 Abs. 1 Satz 1 VZOG eingeräumte Befugnis zur Verfügung über ein Grundstück schließt das Recht ein, gegen einen Bescheid Anfechtungsklage zu erheben, der das Grundstück an den Anmelder rücküberträgt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -).«.

    Damit wird dem Zuordnungsberechtigten nicht die Befugnis versagt, einen zum Verlust dieser Rechtsstellung führenden Rückübertragungsbescheid mit der Behauptung anzufechten, die Behörde habe das Bestehen eines Restitutionsanspruchs zu Unrecht bejaht (vgl. die Urteile des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -).

  • BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95
    Damit wird dem Zuordnungsberechtigten nicht die Befugnis versagt, einen zum Verlust dieser Rechtsstellung führenden Rückübertragungsbescheid mit der Behauptung anzufechten, die Behörde habe das Bestehen eines Restitutionsanspruchs zu Unrecht bejaht (vgl. die Urteile des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95

    Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats vermittelt neben dem Eigentum auch eine sonstige Verfügungsmacht im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG dem Verfügungsberechtigten das Recht, einen zu seinen Lasten ergangenen Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen; dem liegt die Erwägung zugrunde, daß derjenige, dem der zu restituierende Vermögenswert in der in § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG beschriebenen Weise zivilrechtlich zugeordnet ist, auch berechtigt sein muß, einen auf die Änderung des Rechtszustands gerichteten vermögensrechtlichen Bescheid abzuwehren und damit den gegenwärtigen Rechtszustand zu verteidigen (Urteil des Senats vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 7 C 49.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Die der Treuhandanstalt (BvS) durch § 28 a des Gesetzes über das Apothekenwesen übertragene Treuhandschaft für die staatlichen öffentlichen Apotheken schließt die Befugnis zur Klage gegen einen vermögensrechtlichen Bescheid ein, der die Berechtigung des früheren Eigentümers gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG feststellt und diesem einen Anpruch auf Auskehr des bei der Veräußerung des Apothekenbetriebes erzielten Erlöses zuerkennt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15 = VIZ 1996, 339 und BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Klägerin zur Klage gegen Bescheide befugt ist, durch die Grundstücke rückübertragen werden, für die ihr durch § 3 der 3. DVO/TreuhG die Eigentumsrechte zur treuhänderischen Verwaltung übertragen worden sind (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - m.w.N.).

    Auch als Verfügungsberechtigter steht der Klägerin die Befugnis zu, einen auf die Änderung des Rechts- Zustandes gerichteten vermögensrechtlichen Bescheid abzuwehren und damit den gegenwärtigen Rechtszustand zu verteidigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15 = VIZ 1996, 339; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    "...Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97

    Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht

    Ob damit lediglich die Verwaltung oder aber das Eigentum an den betroffenen Grundstücken übergeleitet wurde, ist umstritten (vgl. Brandenb. OLG ZOV 1995, 203, 205; Eickmann, Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern, 3. Aufl. Rdn. 34; Schmidt-Räntsch, Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, 2. Aufl., S. 38 f; Weimar, Treuhandgesetz, § 1 Rdn. 103; vgl. auch BVerwG VIZ 1997, 101, 102).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - und vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 44.95 - entschieden, daß die Beigeladene zu 2 durch eine nach § 3 Abs. 1 VermG nicht gerechtfertigte Feststellung einer Berechtigung in ihren Rechten verletzt sein kann, wenn ihr nach § 3 der 3. DVO/TreuhG Eigentumsrechte an früher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in treuhänderische Verwaltung übertragen wurden und sie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c VZOG in bezug auf diese Grundstücke verfügungsbefugt ist; ihr steht dann das Recht zur Klage gegen einen Rückübertragungsbescheid und demgemäß auch zur Einlegung einer Revision zu.
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen; unlautere

    Das Verwaltungsgericht hat die von der Klägerin als treuhänderische Verwalterin der Eigentumsrechte an volkseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Besitz einer LPG (§ 3 der 3. DVO/TreuhG) zulässigerweise erhobene Anfechtungsklage (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 11) zu Recht als unbegründet abgewiesen.
  • BGH, 13.06.1997 - V ZR 40/96

    Passivlegitimation für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung bei vormaligen

    Ob damit - wie die Revision meint - der Bundesanstalt lediglich die Verwaltung, nicht aber das Eigentum an den betroffenen Grundstücken übertragen worden ist, so daß die beklagte Bundesrepublik als Eigentümerin des Finanzvermögens der ehemaligen DDR gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV von der Grundbucheintragung zugunsten des Volkseigentums begünstigt bliebe, bedarf hier keiner Entscheidung (zum Streitstand vgl. Brandenb. OLG ZOV 1995, 203, 205; Eickmann, Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern, 3. Aufl. Rdn. 34; Schmidt-Räntsch, Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, 2. Aufl., S. 38 f; Weimar, Treuhandgesetz, § 1 Rdn. 103; vgl. auch BVerwG VIZ 1997, 101, 102).
  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97

    Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter;

    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Verfügungsbefugnis gemäß § 8 Abs. 1 VZOG zugleich als Verfügungsberechtigung im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG zu verstehen ist, weil in dieser Vorschrift außer dem Eigentümer auch der Inhaber der Verfügungsmacht als Verfügungberechtigter genannt ist (Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 63.94 - a.a.O. S. 9; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - VIZ 1997, 101).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98

    Pharmazeutische Zentren, Apotheken, Treuhandanstalt, Gewinnabführung

    Ob diese Rechtsposition dem unbeschränkten Volleigentum entspricht, ist offengeblieben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1997 - 7 C 49/96 -, VIZ 1997, 289 ; Urteil vom 24.10.1996 - 7 C 26/95 -, VIZ 1997, 289 ).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 44.95

    Rechtsmittel

    Dies hat der erkennende Senat in seinem den Verfahrensbeteiligten bekanntenUrteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - entschieden.
  • BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Bereits diese Verfügungsberechtigung vermittelt ihr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - zuletzt zu der Verfügungsbefugnis nach § 8 VZOG: Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -) ohne weiteres das Recht, einen zu ihren Lasten ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen.
  • VG Weimar, 18.05.2005 - 6 K 1677/03

    Kataster- und Vermessungsrecht; Abmarkung; Abmarkungsprotokoll; Anmelder;

  • BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 363.97

    Befugnis zur Klage des Inhabers einer nach dem Vermögenszuordnungsgesetz

  • VG Berlin, 11.09.2014 - 29 K 126.14

    Nutzung vormals landwirtschaftlicher Flächen als Gewerbegebiet ist keine Nutzung

  • VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18

    Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen

  • VG Berlin, 18.07.2019 - 29 K 160.16

    Zuordnung eines großen Flurstücks

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