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   BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98   

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https://dejure.org/1998,3441
BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98 (https://dejure.org/1998,3441)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 3 B 140.98 (https://dejure.org/1998,3441)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 3 B 140.98 (https://dejure.org/1998,3441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzung für Verwaltungszwecke; öffentliche Aufgabe; Restitutionsausschlussgrund, Ausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VZOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1999, 278
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98
    Der seinerzeit für das Vermögenszuordnungsrecht zuständige 7. Senat hat es als Ziel dieser Bestimmung herausgestellt, den öffentlich-rechtlichen Körperschaften "weiterhin" die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen (Beschluß vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - Buchholz 114 § 11 Nr. 6).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2000 - 6 K 858/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Vermögenszuordnungsantrages ; Beurteilung der

    Dabei bedarf es aus Anlass des vorliegenden Falles keiner Klärung, ob dieser Tatbestand bereits erfüllt ist, wenn eine Nutzung für eine öffentliche Aufgabe zum 25. Dezember 1993 vorgelegen hat, oder ob und ggf. inwieweit er weiter voraussetzt, dass außerdem eine Nutzung zu den Stichtagen 01. Oktober 1989 und/oder 03. Oktober 1990 vorlag (zu den unterschiedlichen Auffassungen im Einzelnen Dick, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, Band II, § 11 VZOG Rdn. 78 ff.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 13.10.1995 - 7 B 265.95 - Buchholz 114 § 11 VZOG Nr. 6 einerseits, nach dem es für die Tatbestandserfüllung "genüge", dass der Vermögensgegenstand sowohl am 01. Oktober 1989 als auch am 25. Dezember 1993 Verwaltungsaufgaben - im betreffenden Falle: des Bundes - gedient habe, und Beschluss vom 11.11.1998 - 3 B 140.98 - ZOV 1999, 153 f. andererseits, dem zufolge allein die Nutzung zum Stichtag 25. Dezember 1993 maßgeblich sein dürfte).

    Eine Nutzung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG liegt vor, wenn die betreffende Verwaltungsaufgabe tatsächlich wahrgenommen wird (BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 3 B 140.98 - ZOV 1999, 153).

    Entgegen ihrer Auffassung besaßen ihre Planungen, den Vermögenswert als "Technisches Rathaus" einzusetzen, kein derartiges Gewicht, dass ihre Beachtung durch den Gesetzgeber geboten gewesen wäre (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers;

    Das Verwaltungsgericht hat sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf den Beschluss vom 11. November 1998 (BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 21) bezogen.
  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03

    Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung;

    Für den vorliegenden Fall trifft nicht zu, dass sich die vorgesehene Funktion am Stichtag - abgesehen von innerbürokratischen Vorgängen wie Zuständigkeitsklärungen, Mittelzuweisungen und Gutachten - noch nicht andeutungsweise abgezeichnet hätte, was eine Nutzung ausschließen würde (Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21).
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als

    Dann wiederum würde der Zweck der Vorschrift, den Gegenstand der Körperschaft zu belassen, die ihn für ihre Aufgaben nutzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998, 3 B 140/98 = VIZ 1999, 278-279), verfehlt.
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 61.04

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer

    a) Die Beschwerdeführerin macht zum einen eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 70.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aufgabe der militärischen Nutzung

    Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 69.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aufgabe der militärischen Nutzung

    Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 72.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Zulassung

    Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 71.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der

    Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
  • BVerwG, 07.11.2002 - 3 B 102.02

    Zulassungsvoraussetzungen einer Beschwerde - Erfolgsaussichten einer

    Die Beschwerde behauptet zwar eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - (Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 7) sowie von den Beschlüssen vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 407.95 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 13) und vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 140.98 - (Buchholz 428.2 § 11 Nr. 21).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 65.04

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen

  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Voraussetzungen der

  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen der Voraussetzungen für

  • VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 496/01
  • BVerwG, 15.09.2000 - 3 B 159.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob allein schon die tatsächlich

  • BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 68.04

    Zuordnung von auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Wittstock gelegenen

  • BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 67.04

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Restitutionsausschluss

  • BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 74.04

    Auslegung des Begriffs der "Nutzung für kommunale Aufgaben"

  • BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 73.04

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Restitutionsausschluss - Auslegung des

  • BVerwG, 12.11.1999 - 3 B 136.99
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