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   OLG Naumburg, 30.06.1999 - 1 U 59/99   

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OLG Naumburg, 30.06.1999 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/1999,16141)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.1999 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/1999,16141)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 1 U 59/99 (https://dejure.org/1999,16141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 2000, 550
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 72/04

    Inanspruchnahme des Verfügungsberechtigten durch den Restitutionsberechtigten auf

    Welche Anforderungen sich hieraus für den Verfügungsberechtigten im einzelnen ergeben können, wird im Schrifttum und in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. etwa Säcker/Busche, in: Säcker, Vermögensrecht, 1995, § 3 VermG Rn. 182, 192 in bezug auf Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2, 7, 9 VermG; Rapp, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, Stand November 1996, § 3 VermG Rn. 87 f bei der Gefahr einer erheblichen nachteiligen Veränderung des Vermögensgegenstands; ähnlich wohl Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand Januar 2004, § 3 VermG Rn. 380-380c; weitergehend Kinne, in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand Oktober 1997, § 3 VermG Rn. 85; Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl. 1993 § 13 Rn. 183; ablehnend Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Stand Januar 2004, § 3 VermG Rn. 243 f; allgemein zu diesem Thema Gohrke/Schmidt, VIZ 2003, 153; aus der Rechtsprechung OLG Naumburg VIZ 2000, 550, 551 f - Erhaltung des Vermögenswerts in seiner Substanz -).
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 533/04

    Grenzen von Handlungspflichten des Verfügungberechtigten während laufender

    Eine uneingeschränkte Pflicht zu Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen sei entgegen OLG Naumburg (VIZ 2000, 550) abzulehnen.

    Nach wohl überwiegender Auffassung können sich Handlungspflichten (gerade auch Instandsetzungspflichten) des Verfügungsberechtigten aufgrund eines gesetzlichen Treuhandverhältnisses (Gohrke/ Schmidt, VIZ 2003, 153 ff, Wasmuth in "Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR", Stand Jan. 2004; § 3 VermG, Rn 380 ff) bzw. des an eine gesetzliche Treuhand angenäherten Rechtsverhältnisses (BGHZ 136, 62, Urteil vom 14.12.2001 (V ZR 493/99), OLG Naumburg , Urteil vom 30.06.1999 (1 U 59/99), OLG Dresden, Urteil vom 10.03.1999 (18 U 2745/98)) ergeben.

  • KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00

    Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung

    Dies gilt naturgemäß umso mehr, als die Beklagte gegenüber dem Kläger im Zeitraum zwischen Antragstellung im Restitutionsverfahren und bestandskräftiger Rückübertragung in einer an die gesetzliche Treuhänderschaft stark angenäherten Sonderbeziehung stand (BGH, VIZ 1995, 293 ; OLG Naumburg, VIZ 2000, 550; KG, VIZ 1992, 143), wegen der sie die Vermögensinteressen des Klägers wahrzunehmen hatte.
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