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   LG Frankfurt/Oder, 14.04.2000 - 17 O 422/99   

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https://dejure.org/2000,31106
LG Frankfurt/Oder, 14.04.2000 - 17 O 422/99 (https://dejure.org/2000,31106)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.04.2000 - 17 O 422/99 (https://dejure.org/2000,31106)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. April 2000 - 17 O 422/99 (https://dejure.org/2000,31106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modrow-Kaufvertrag; Anbahnung eines Kaufvertrages; Investitionen; werterhöhende Investitionen; substanzerhaltende Investitionen; Schönheitsreparaturen; Beseitigung gebrauchsbedingter Abnutzungen; Nutzerinvestitionen an Nebengebäuden; Bepflanzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 2000, 682
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 14.04.2000 - 17 O 422/99
    Nicht berücksichtigungsfähig sind Schönheitsreparaturen, die Beseitigung gebrauchsbedingter Abnutzungen oder Aufwendungen, die dem allgemeinen Mieterverhalten in der DDR entsprachen (Bestätigung BVerwG, ZOV 1998, 63 [65]).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05

    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden; Ermittlung des Restwerts früherer

    Die Gebäudesachwerte an diesen Wertermittlungsstichtagen sind, was § 12 Abs. 2 Satz 7 SachenRBerG jetzt ausdrücklich klarstellt (Begründung des Regierungsentwurfs für ein Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz in BT-Drucks. 14/6402 S. 25 f.), auch wenn die Stichtage vor dem 3. Oktober 1990 liegen, nicht nach den Wertmaßstäben der DDR, sondern nach dem Sachwertverfahren der §§ 21 bis 25 WertV festzustellen (Entwurf der Bundesregierung für ein Sachenrechtsbereinigungsgesetz in BT-Drucks. 12/5992 S. 111; Bundesministerium der Justiz in einer Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wörtlich wiedergegeben bei Zank/Simon, NJ 1999, 57, 62 f.; MünchKomm-BGB/Wendtland, 4. Aufl., § 12 SachenRBerG Rdn. 9; Eickmann/Bischoff, Sachenrechtsbereinigung [Stand 11/2001], § 12 SachenRBerG Rdn. 65; Czub in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, Sachenrechtsbereinigungsgesetz [Stand 11/2003], § 12 Rdn. 100; für § 121 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe c SachenRBerG auch LG Frankfurt/Oder VIZ 2000, 682, 683).
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