Rechtsprechung
OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 38/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 13.07.1999 - 11 U 38/99
- OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 38/99
Papierfundstellen
- VIZ 2001, 44
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam
Die Klägerin, die nicht verpflichtet war, den Beklagten das Grundstück zu den Baulandpreisen der DDR zu veräußern (Senatsbeschl. v. 11. November 1993, V ZR 284/92, VIZ 1994, 131; OLG Naumburg, VIZ 2001, 44, 45), hat den Beklagten den Verkauf zu diesen Bedingungen von sich aus angeboten. - KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung …
Vielmehr verweist der BGH ausdrücklich darauf, dass die dortige Klägerin nicht verpflichtet war, den Beklagten das Grundstück zu den Baulandpreisen der DDR zu veräußern (unter II. 3. a) = Umdruck S. 13 und 3.b)cc)(2)(aa), Umdruck S. 18 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 11. November 1993 sowie das Urteil des OLG Naumburg, VIZ 2001, 44).In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung hat auch das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 3. August 1999 - 11 U 38/99) entschieden, dass der Umstand, dass eine Kommune in größerer Anzahl ehemals volkseigene Grundstücke auf der Grundlage des Modrow-Gesetzes veräußert habe, unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten keinen Anspruch anderer Gebäudeeigentümer begründe, dass ihnen nach Inkrafttreten des SachenRBerG die von ihnen genutzten Grundstücke ebenfalls zu derart günstigen Konditionen veräußert werden.
- VG Cottbus, 19.05.2011 - 6 K 198/08
Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag
Die Auslegung der Erklärungen des Nutzers hat also immer diesen Interessenausgleich zu beachten (wie hier VG Potsdam, Urteil vom 24. November 2006 - 8 K 4446/00 -, zit. nach juris; Urteil vom 25. Juni 2003 - 8 K 830/00 -, zit. nach juris; OLG Magdeburg, Urteil vom 3. August 1999 - 11 U 38/99 -, zit. nach juris). - VG Potsdam, 24.11.2006 - 8 K 4446/00
Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides und Kostenerstattungsbescheides für die …
Die Auslegung der Erklärungen des Nutzers hat also immer diesen Interessenausgleich zu beachten (vgl. OLG Magdeburg, Urteil vom 3. August 1999 -11 U 38/99 -, zit. nach [...] (1) ; Urteil des VG Potsdam vom 25. Juni 2003 -8 K 830/00).