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   VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04   

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VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04 (https://dejure.org/2004,8428)
VK Bund, Entscheidung vom 13.05.2004 - VK 1-42/04 (https://dejure.org/2004,8428)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - VK 1-42/04 (https://dejure.org/2004,8428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Aus- und Fortbildungsstätte" im Sinne des § 7 Nr. 6 Verdingungsordung für Leistungen, Teil A; Zulassung von staatlich geförderten Unternehmen zum Vergabewettbewerb zur Verhinderung der Verdrängung gewerblicher Unternehmen; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Anwendungsbereich des GWB: auch für Dienstleistungen des Anhangs I B der VOL

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04
    b) Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften können und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (s. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, Prieß/Hausmann in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB Teil A, 1. Auflage, § 8 Rn 136).

    Ein Abstellen auf die Erheblichkeit des Wettbewerbsvorteils als maßgebliches Kriterium für eine Nichtzulassung von Einrichtungen auf der Rechtsgrundlage des § 7 Nr. 6 VOL/A liegt nach Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.

    d) Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 23.12.2003 aaO) § 7 Nr. 6 VOL/A als obligatorische, abstrakt getroffene Ausschlussregelung ansieht.

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04

    Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

    Auszug aus VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04
    Ein Abstellen auf die Erheblichkeit des Wettbewerbsvorteils als maßgebliches Kriterium für eine Nichtzulassung von Einrichtungen auf der Rechtsgrundlage des § 7 Nr. 6 VOL/A liegt nach Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04
    Dies ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen, wonach auch die Unternehmensführung der ASt nach betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu erfolgen hat und somit auch das Unternehmen der ASt annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ein gewerbliches Unternehmen ausgesetzt ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.5.2000 - 2 Verg 1/00, das für ein Universitätsinstitut eine Annährung an "marktwirtschaftliche Vorgaben" bejaht und dementsprechend eine Nichtzulassung zum Vergabewettbewerb gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A ablehnt).
  • VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Am 28. Mai 2004 machte die Ag aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt.

    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass derartige Einrichtungen aufgrund ihrer primär sozialpolitischen Zielsetzung vielfach in irgendeiner Form durch die öffentliche Hand gefördert werden und daher gegenüber gewerblichen Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile genießen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04, Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04).

    Aber auch die mit der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand verbundenen Vorteile - d.h. der Umstand, dass die Einrichtung auch bei einem wirtschaftlichen Minus regelmäßig nicht der Gefahr der Insolvenz ausgesetzt ist, und die daraus resultierende besondere Kreditwürdigkeit - gehören dazu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Die 1. Vergabekammer des Bundes gab in einem anderen von einer anderen Antragstellerin initiierten Nachprüfungsverfahren (VK 1- 42/04) dem Nachprüfungsantrag statt, weil jene Bieterin von der Antragsgegnerin zu Unrecht gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A vom Bieterwettbewerb ausgeschlossen worden war.
  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Hat auch die Unternehmensführung ­ wie bei der Bg zu 1. ­ nach betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu erfolgen und ist sie somit annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt wie ein gewerbliches Unternehmen, ist angesichts des Normzwecks des § 7 Nr. 6 VOL/A, selbst wenn man die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen als Wettbewerbsvorteil ansehe, dieser (hypothetische) Vorteil jedenfalls nicht so erheblich, dass er die Nichtzulassung zum Vergabewettbewerb rechtfertigen könnte (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04).

    cc) Die Auffassung, dass eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf gemeinnützige privatrechtliche juristische Personen dann bestehen mag, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organisationsform der als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Körperschaft (z.B. in der Form eines Eigenbetriebes) bedienen und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, die bereits bei abstrakter Betrachtung eine Nichtzulassung dieser Einrichtungen zum Vergabewettbewerb mit gewerblichen Unternehmen rechtfertigen würden (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 19.05.2004, VK2-52/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04), erscheint hier vor dem Hintergrund eines möglicherweise für die Bg zu 1. gegebenen Wettbewerbsvorteils durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden zwar bedenkenswert, jedoch unter Berücksichtigung der engen Auslegung des § 7 Nr. 6 VOL/A (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04) im Ergebnis nicht zutreffend.

  • VK Bund, 24.08.2004 - VK 2-115/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Am 28. Mai 2004 machte die Ag aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt: Zahlreiche berufsvorbereitende Maßnahmen, die vorher der freihändigwettbewerblichen Vergabe unterlagen, wurden nunmehr ebenfalls öffentlich ausgeschrieben (Vergabe BvB neu 2).

    Wie die Vergabekammer des Bundes bereits in ihrem Beschluss vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) angemerkt hat, ist Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften können und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können.

  • VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-124/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Am 28. Mai 2004 machte die Ag aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt: Zahlreiche berufsvorbereitende Maßnahmen, darunter auch die hier streitgegenständlichen Lose 79, 81, 326, 343 und 349, die vorher der freihändig-wettbewerblichen Vergabe unterlagen, wurden nunmehr ebenfalls öffentlich ausgeschrieben (Vergabe BvB neu 2).

    Wie die 1. Vergabekammer des Bundes bereits in ihrem Beschluss vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) angemerkt hat, ist Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften können und dementsprechend gewerbliche Unternehmen.

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04

    Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren

    Noch bevor es zu einem Zuschlag kam, gab die 1. Vergabekammer des Bundes durch Beschluss vom 13.5.2004 in einem von einer anderen Antragstellerin initiierten Nachprüfungsverfahren (VK 1 - 42/04) dem Nachprüfungsantrag statt, weil jene Bieterin von der Antragsgegnerin zu Unrecht gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A vom Bieterwettbewerb ausgeschlossen worden war.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - Verg 2/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren öffentlicher Leistungen bei wettbewerbswidrigem

    Die 1. Vergabekammer des Bundes gab in einem anderen von einer anderen Antragstellerin initiierten Nachprüfungsverfahren (VK 1- 42/04) dem Nachprüfungsantrag statt, weil jene Bieterin von der Antragsgegnerin zu Unrecht gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A vom Bieterwettbewerb ausgeschlossen worden war.
  • VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des

    Entsprechend diesem Regelungszweck erfasst § 7 Nr. 6 VOL/A ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Hand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2004, Verg 33/04; Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 4. März 2004, Verg 8/04; VK Bund, Beschluss vom 24. August 2004, VK 2-115/04; Beschluss vom 7. Juli 2004, VK 3-68/04; Beschluss vom 13. Mai 2005, VK 1-42/04; Beschluss vom 28. Februar 2006, VK 2 - 154/04).

    b) Auch unter Berücksichtigung der weiteren Merkmale öffentlicher Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A, nämlich den sich insbesondere aus steuerlichen Vergünstigungen, öffentlichen Zuschüssen (Finanzierung und Förderung) oder aus Vorteilen einer Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand ergebenden Wettbewerbsvorteilen, kann die Bg nicht als öffentliche Einrichtung qualifiziert werden (zu den weiteren Merkmalen einer Einrichtung nach § 7 Nr. 6 VOL/A vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2004, Verg 46/04; Beschluss vom 23. Dezember 2003, Verg 58/03; VK Bund, Beschluss vom 18. Mai 2004, VK 3-50/04; Beschluss vom 13. Mai 2004, VK 1-42/04).

  • VK Bund, 13.10.2005 - VK 1-125/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Nach einer Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.05.2005, VK1-42/04, komme eine Anwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf privatrechtlich organisierte Bieter in Betracht, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organisationsform des eingetragenen Vereins bedienten und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, die bereits bei abstrakter Betrachtung eine Nichtzulassung dieser Einrichtung zum Vergabewettbewerb mit gewerblichen Unternehmen rechtfertigen würden.

    Soweit die Vergabekammer in ihrer Entscheidung VK 1 - 42/04 vom 13. Mai 2004 in Erwägung gezogen hat, dass § 7 Nr. 6 VOL/A auf gemeinnützige privatrechtliche juristische Personen anwendbar sein könnte, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer privatrechtlichen Organisationsform bedienen und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, steht diese Überlegung der Nichtanwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf den vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • VK Bund, 29.12.2005 - VK 2-103/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Am 28. Mai 2004 machte die Ag aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt: Zahlreiche berufsvorbereitende Maßnahmen, darunter auch das hier streitgegenständliche Los 321, die vorher der freihändig-wettbewerblichen Vergabe unterlagen, wurden nunmehr ebenfalls öffentlich ausgeschrieben (Vergabe BvB neu 2).

    Wie die Vergabekammer des Bundes bereits in ihrem Beschluss vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) angemerkt hat, ist Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften können und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können.

  • VK Bund, 12.10.2004 - VK 3-182/04

    Dienstleistungen zur Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

  • VK Bund, 28.12.2004 - VK 1-141/04

    Vergabe von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-192/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 09.12.2004 - VK 2-118/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Bund, 07.10.2004 - VK 1-180/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 07.07.2004 - VK 3-68/04

    Vergabe von Maßnahmen zur reha-spezifischen Berufsausbildung in einer

  • VK Bund, 26.10.2004 - VK 1-117/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 07.10.2004 - VK 1-189/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 07.10.2004 - VK 1-186/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 19.07.2004 - VK 2-76/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 26.10.2004 - VK 1-120/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 12.10.2004 - VK 3-185/04

    Dienstleistungen zur Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-198/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und

  • VK Bund, 29.09.2006 - VK 2-97/04

    Berufsvorbereitende Maßnahmen

  • VK Bund, 20.10.2004 - VK 1-183/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 20.10.2004 - VK 1-123/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-77/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-75/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 30.09.2004 - VK 3-116/04

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-78/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 19.07.2004 - VK 2-79/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

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