Weitere Entscheidung unten: VK Brandenburg, 12.06.2008

Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24630
VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08 (https://dejure.org/2008,24630)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 21.07.2008 - VK 12/08 (https://dejure.org/2008,24630)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - VK 12/08 (https://dejure.org/2008,24630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag: Keine Antragsbefugnis für Mietinteressenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Baukonzessionsvergabe: Keine Antragbefugnis eines potentiellen Ladenmieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Vergabe einer Baukonzession

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe einer Baukonzession (Einkaufszentrum)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    Der vorliegende Fall sei auch nicht mit der Entscheidung mit dem Fall vergleichbar, der zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.04.2008 geführt habe (Az.: VII-Verg 23/08).

    Fast wortgleich findet sich diese Aussage auch in der Entscheidung vom 18.6.2008, Az.: VII Verg 23/08.

    Hier ist auch der Hinweis auf die Entscheidung vom 18.6.2008 (Az.: VII-Verg 23/08) nicht zielführend, wo der Senat bei gleicher Konstellation eine nur planende Antragstellerin unter ganz engen Voraussetzungen bei offenbar als gleich leistungsstark angesehenen Interessenten einer ARGE eine Antragsbefugnis für denkbar gehalten hat.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung nach § 162 Abs. 3 analog im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000 (Verg 2/99; vom 23.04.2001 ­ Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
  • OLG Jena, 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

    Ausschreibungsunterlassung; Zuschlag; Nichtigkeit

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    Nach OLG Thüringen (Beschluss vom 28.1.2004, Az.. 6 Verg 11/03 und verschiedener Kammern) kommt daher nicht jeder auf dem Markt agierende Bieter auch als Antragsteller in Betracht.
  • VK Münster, 06.05.2008 - VK 4/08

    Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtungen

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    Auch bei Annahme einer Verwirkungsspanne von sechs Monaten ­ die Antragstellerin verweist hierzu auf einen Beschluss der Vergabekammer Münster vom 06.05.2008 (Az.: VK 4/08) sowie auf die Richtlinie 2007/66/EG ­ könne eine Verwirkung nicht angenommen werden, da die Antragstellerin innerhalb dieses Zeitraums ihr Interesse an dem Auftrag wiederholt deutlich gemacht habe, so dass bei der Antragsgegnerin kein Vertrauen darauf habe entstehen können, dass die Antragstellerin keine weiteren Schritte einleiten werde.
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    (BGH v.22.2.2005, Az.: KZR 36/03; Weyand Vergaberechtskommentar, Stand 14.7.08, § 13 VgV Kap. 53.10.11 Rdnr. 3406).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08

    Verkauf eines Gemeindegrundstücks mit Bauverpflichtung: Ausschreibungspflichtige

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    Sollten jedoch irgendwelche Nachprüfungsrechte angenommen werden, so seien diese nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 13.06.2006 (Az.: 15 Verg 3/08) auf jeden Fall verwirkt.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 21.07.2008 - VK 12/08
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung nach § 162 Abs. 3 analog im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000 (Verg 2/99; vom 23.04.2001 ­ Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
  • VK Hessen, 05.09.2008 - 69d-VK-39/08

    Tief-, Straßen-, Gleis- und Leitungsbauarbeiten, Gas/Wasser/Strom

    Die Antragstellerin leitete zwei Nachprüfungsverfahren ein, in denen sie begehrte, die Aufhebung des Offenen Verfahrens zurückzunehmen (VK 12/2008) und die Neuausschreibung im Nichtoffenen Verfahren aufzuheben (VK 13/2008).
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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27956
VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08 (https://dejure.org/2008,27956)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2008 - VK 12/08 (https://dejure.org/2008,27956)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - VK 12/08 (https://dejure.org/2008,27956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eignung des jeweils gerügten Vergaberechtsverstoßes zur Begründung einer Beeinträchtigung der Zuschlagschancen als entscheidendes Kriterium für eine Nachprüfungsantragsbefugnis; Anforderungen für die Antragsbefugnis eines Unternehmens zum Stellen eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ibr-online

    Antragsbefugnis bei Nichtbeteiligung an einem Ausschreibungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2007 - 1 Verg 1/07

    Unverzügliche Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB auch bei Beanstandung der

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08
    Ihre Chancen, über den 31. Dezember 2008 hinaus zur Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln berechtigt zu sein, haben sich durch die Wahl des angegriffenen Verfahrens für die Antragstellerin erhöht, sodass nicht schlüssig dargetan worden ist, inwieweit ihr hierdurch kausal ein Schaden drohen könnte oder entstanden ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. Juli 2007 ­ 1 Verg 1/07).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - Verg W 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08
    Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, bei dem mehrere Beschwerdeverfahren anhängig wurden, hat angedeutet (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2008 ­ Verg W 18/07), die öffentliche Auftraggebereigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen bejahen zu wollen.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08
    Wegen eines insoweit beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorlageverfahrens (Vorlage des OLG Düsseldorf, vgl. Beschluss vom 23. Mai 2007 ­ VII Verg 50/06) hat der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts die Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08
    An diese Darlegung sind keine hohen Anforderungen zu stellen, es reicht aus, dass ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 ­ 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - Verg 6/06

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.06.2008 - VK 12/08
    Die beschriebenen Nachteile, die der Antragstellerin daraus erwachsen können, dass sie selbst keinen Vertrag mit der Auftraggeberin schließt, sind ihrem eigenen Verhalten zuzuschreiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2006 ­ Verg 6/06).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 11/08

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 12. Juni 2008 (VK 12/08) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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