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Rechtsprechung
   VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04   

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VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04 (https://dejure.org/2005,15764)
VK Bund, Entscheidung vom 26.01.2005 - VK 3-224/04 (https://dejure.org/2005,15764)
VK Bund, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - VK 3-224/04 (https://dejure.org/2005,15764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung bzw. Umdeutung eines Nachprüfungsantrags bei falscher Bezeichnung des Antragsgegners; Mangelnde Deckungsgleichheit zwischen Bekanntmachung und tatsächlicher Durchführung der Auswahl; Verpflichtungen des Auftraggebers zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergabe nach VOF: Verpflichtung zur Festlegung einer Bewertungsmatrix vor Einleitung des Vergabeverfahrens (Planungswettbewerb)?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04
    Diese Verpflichtung besteht zwar in dem Fall, dass die Matrix tatsächlich vorher aufgestellt wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2002, C-470/99), was aber vorliegend nach Aussage der Ag in der mündlichen Verhandlung nicht der Fall gewesen ist: Die Matrix wurde danach erst in dem Zeitraum zwischen Bekanntmachung und Ablauf der Bewerbungsfrist aufgestellt.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04
    Doppelberücksichtigung von Eignungskriterien -und um solche handelt es sich bei Mitarbeiterzahl-/qualifikation und Umsatz Planungsleistung, vgl. § 13 Abs. 2 b) und d) VOF- dar, wenn diese nach bereits festgesteller Eignung nochmals auf einer Auswahlstufe, hier der Teilnehmerauswahl, herangezogen werden ("Mehr an Eignung", vgl. BGH, Urteil vom 8.9.1998, NJW 1998, 3644 ff.).
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04
    In diesem Fall ist ein Nachprüfungsantrag entsprechend auszulegen bzw. umzudeuten (VK Bund, Beschluss vom 07. Januar 2004, Az.: VK 2-126/03; ebenso zur vergleichbaren Situation im Verwaltungsgerichtsprozess: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 78 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04
    Die Pflicht, eine zeitnahe Dokumentation der wesentlichen Verfahrensschritte und Entscheidungen einschließlich deren Begründungen in einem fortlaufend zu führenden Vermerk festzuhalten (vgl. ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2004, Az.: VII Verg 1/04 m.w.N.), ist jedoch als eine Ausprägung des allgemeinen Transparenzgrundsatzes anzusehen.
  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

    Auszug aus VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04
    Ob jedoch eine Bewertungsmatrix vor Einleitung des Vergabeverfahrens, hier des Architektenwettbewerbs, festgelegt werden muss, wenn sie dann später zur Anwendung kommen soll (der EuGH läßt diese Frage ausdrücklich offen; verneinend OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2004, WVerg 0001/04), ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 29/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung: Gegenstandswert und

    Mit Beschluss vom 26. Januar 2006, Az.: VK 3-224/04, gab die Vergabekammer dem Nachprüfungsantrag statt und ordnete an, dass die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers zu tragen habe.
  • VK Bund, 12.01.2015 - VK 1-104/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen

    Dies ist unschädlich, wenn sich - wie hier - aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen sich der Antrag tatsächlich richtet (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. Januar 2005, VK 3-224/04; vgl. zum Verwaltungsprozess Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, § 78 Rn. 16, § 82 Rn. 3).
  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

    Die Anforderung an die Dokumentationspflicht darf nach Ansicht der Vergabekammer nicht überspannt werden (vgl. bspw. 3. VK Bund, B. v. 26.01.2005 - Az.: VK 3-224/04, VK Nordbayern, B. v. 18.09.2008 - Az.: 21.VK-3194 - 43/08).
  • VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18

    Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen

    Dies ist unschädlich, wenn sich - wie hier - nach Auslegung des Nachprüfungsantrags eindeutig ergibt, gegen wen sich der Antrag tatsächlich richtet (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. Januar 2005, VK 3-224/04; vgl. zum Verwaltungsprozess Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage, zu § 78 Rn. 16, zu § 82 Rn. 3).
  • VK Südbayern, 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-22-05/09

    Wertung der Referenzen

    Denn ohne entsprechende Dokumentation ist es nicht möglich, zu kontrollieren, ob der Beurteilungsspielraum fehlerfrei ausgeübt wurde (3. VK Bund, B. v. 26.01.2005 - Az.: VK 3-224/04).
  • VK Bund, 24.06.2019 - VK 1-31/19

    Sanierung Befeuerungsanlage

    Dies ist unschädlich, wenn sich nach Auslegung des Nachprüfungsantrags eindeutig ergibt, gegen wen sich der Antrag tatsächlich richtet (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. Januar 2005, VK 3-224/04; vgl. zum Verwaltungsprozess Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage, zu § 78 Rn. 16, zu § 82 Rn. 3).
  • VK Südbayern, 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-21-05/09

    Ortsansässigkeit ist vergabefremdes Kriterium!

    Denn ohne entsprechende Dokumentation ist es nicht möglich, zu kontrollieren, ob der Beurteilungsspielraum fehlerfrei ausgeübt wurde (3. VK Bund, B. v. 26.01.2005 - Az.: VK 3-224/04).
  • VK Bund, 13.07.2005 - VK 2-75/05

    Tragwerksplanung für das Herrichten und Erweitern von Dienstgebäuden des Bundes

    Eine Nachholung der Dokumentation oder deren Ersetzen, sei es schriftsätzlich oder durch den Vortrag der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung ist nicht möglich (vgl. auch VK 3-224/04 - Beschluss vom 26. Januar 2005).
  • VK Bund, 17.03.2005 - VK 2-09/05

    Erstellung (Redaktion, Layout) einer Mitarbeiterzeitung

    Die Vergabestelle ist gehindert, beim Zuschlag ein "Mehr an Eignung" anzuführen, es sei denn, es hätten sich nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung eines Bieters ergeben (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 109/96; zuletzt VK Bund, VK 3 - 224/04, Beschluss vom 26. Januar 2005).
  • VK Bund, 04.05.2005 - VK 3-25/05

    Fachingenieurplanung Neubauvorhaben

    Die Rechtsprechung hat eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix bisher nur für den Fall angenommen, dass die Matrix tatsächlich vorher aufgestellt wurde oder im Einzelfall problemlos hätte aufgestellt werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2002, C-470/99; OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 29. Oktober 2003, Verg 43/03, vom 16. Februar 2005, Verg 74/04 und vom 23. März 2005, Verg 77/04; OLG Naumburg Beschluss vom 31. März 2004, 1Verg 1/04; Vergabekammer des Bundes Beschluss vom 26. Januar 2005, VK 3 - 224/04).
  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 1-63/11

    Telemedizinische Betreuung von Patienten und Patientinnen

  • VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06

    Vergabe von Bauleistungen

  • VK Bund, 13.10.2009 - VK 1-173/09

    Einbau einer Waschportalanlage

  • VK Bund, 21.04.2009 - VK 3-64/09

    Auftrag: Vergabe "Innenreinigungsanlage"

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Rechtsprechung
   VK Bund, 03.05.2005 - VK 3-224/04   

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https://dejure.org/2005,44257
VK Bund, 03.05.2005 - VK 3-224/04 (https://dejure.org/2005,44257)
VK Bund, Entscheidung vom 03.05.2005 - VK 3-224/04 (https://dejure.org/2005,44257)
VK Bund, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - VK 3-224/04 (https://dejure.org/2005,44257)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 29/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung: Gegenstandswert und

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 3. Mai 2005, VK 3- 224/04, aufgehoben.
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