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   OLG Celle, 21.09.2000 - 322 Ss 140/00 (Owiz)   

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https://dejure.org/2000,5748
OLG Celle, 21.09.2000 - 322 Ss 140/00 (Owiz) (https://dejure.org/2000,5748)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2000 - 322 Ss 140/00 (Owiz) (https://dejure.org/2000,5748)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2000 - 322 Ss 140/00 (Owiz) (https://dejure.org/2000,5748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Regelfahrverbot bei Gefahr des Arbeitsplatzverlustes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV
    Absehen von einem Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung; Beharrliche Pflichtverletzung ; Angemessenheit ; Härtefall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von einem Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung; Beharrliche Pflichtverletzung ; Angemessenheit ; Härtefall

  • Judicialis

    BKatV § 2 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 2 S. 2
    Absehen von Fahrverbot bei vorsätzlicher beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrverbot und Härtefall

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes

Papierfundstellen

  • VRS 102, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2000 - 322 Ss 140/00
    Unter diesen Umständen erscheint die Unrechtsfolge des Fahrverbots nicht nur als verhältnismäßig, sondern angesichts der Unfallsituation auf unseren Straßen als geboten' (so BRDrucks. 140/89 S. 30 - zitiert vom BGH in BGHSt 38, 231, 235).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 2a Ss OWi 101/99

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen nicht nachgeprüfter Einlassung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2000 - 322 Ss 140/00
    Der Tatrichter muss ein solches Vorbringen ausweislich seiner Urteilsgründe besonders kritisch würdigen (vgl. den o.g. Beschluss des früheren 1. Senats sowie dessen Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 211 Ss 104/90 (Owi) - und 4. Februar 2000 - 311 Ss 6/00 (Owi) - OLG Düsseldorf VRS 97, 214).
  • OLG Celle, 02.03.2005 - 222 Ss 55/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes trotz Vorliegens eines Regelfalls

    Der Senat hat wiederholt (grundlegend: B.v.21.09.2000, 322 Ss 140/00 - Owi - = NdsRfpl 2001, 160 f. = VRS 102, 310 ff.) ausgesprochen, dass das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes trotz Vorliegens eines Regelfalls nach der Bußgeldkatalogverordnung einer auf Tatsachen gestützten eingehenden Begründung bedarf und nur bei Härten ganz außergewöhnlicher Art, sonstiger das Tatbild beherrschender außergewöhnlicher Umstände oder einer Vielzahl zusammentreffender durchschnittlicher Umstände in Betracht kommt.

    Eine abweichende individuelle Prognoseentscheidung bedarf daher ganz besonderer tatsächlicher Umstände, die ausnahmsweise die Annahme rechtfertigen können, ein Fahrverbot sei nicht geboten (vgl. Senatsbeschluss v. 21.09.2000, a.a.O.).

  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

    Die dem angefochtenen Urteil zu entnehmende ungeprüfte bloße Wiedergabe der über den Verteidiger abgegebenen Einlassung des Betroffenen genügt hierfür indes grundsätzlich nicht (vgl. OLG Celle VRS 102, 310, 311; OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Stuttgart VRS 87, 365, 366; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. September 2005 - 1 Ss 106/05 - in JURIS; BayObLG, Beschluss vom 7. August 1996 - 2 ObOWi 580/96 - in JURIS), zumal nur ausgeführt wird, dass bei einem Fahrverbot der Arbeitsplatz "gefährdet" wäre und die Kündigung "drohe" (UA S. 2), nicht hingegen einmal festgestellt ist, dass dies eine zwingende Konsequenz wäre (vgl. OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 5).".
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