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OLG Köln, 07.12.2004 - 8 Ss 459/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Gesamtsstrafenbildung; Anforderungen an ein ordnungsgemäß begründetes Urteil in Bezug auf den Gesamtstrafenausspruch; Folgen eines erfolgreichen Rechtsmittelverfahrens
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.07.2004 - 1 Ws 25/04
- OLG Köln, 07.12.2004 - 8 Ss 459/04
Papierfundstellen
- VRS 108, 112
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2002 - 3 StR 278/02
Gesamtstrafe; kurzer Tatzeitraum; Erhöhung der Einsatzstrafe; Summe der …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2004 - 8 Ss 459/04
Zwar ist der Tatrichter bei der Bildung der Gesamtstrafe unter Einbeziehung früherer Strafen nur an die Feststellungen der früheren Verurteilungen zu den Einzelstrafen gebunden (BGH StV 2003, 555 = StraFo 2003, 97 = NStZ-RR 2003, 9). - OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung; Unterbleiben …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2004 - 8 Ss 459/04
Nach § 462 a Abs. 3 Satz 1 StPO entscheidet in den Fällen des § 460 StPO das Gericht des ersten Rechtszuges; bei verschiedenen Urteilen verschiedener Gerichte gilt die Reihenfolge des Satzes 2 (so insgesamt Senatsentscheidung vom 08.10.2004-8 Ss 415/04, zur Veröffentlichung eingesandt).
- OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss 241/06
Bewährung; Vorstrafen; länger zurückliegen; Berücksichtigung; …
Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. nur BGH NStZ 2005, 376; NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164; VRS 108, 112).