Rechtsprechung
BVerwG, 13.01.1961 - VII C 29.59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtverkehrsrechtliche Straftat - Charakterliche Eigenschaft - Kraftfahrzeugführer - Einzelfall - Tätertyp
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 4 Abs. 1
Papierfundstellen
- DÖV 1961, 476
- VRS 20, 392
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck …
Es hat allerdings in älteren Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg genügen lassen, daß die Gefahr bestand, "der Rechtsbrecher" werde ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten verwenden, wobei es von dem "Erfahrungssatz" ausging, bei einem Vorbestraften, dem ein "allgemeiner Hang zur Mißachtung der Rechtsordnung" innewohne, sei zu befürchten, daß er sich auch über Verkehrsvorschriften hinwegsetzen werde (BVerwGE 11, 334, 335 = NJW 1961, 983, 984; BVerwG VRS 20, 392, 393; noch weiter gehend BVerwG VRS 20, 391, 392 (Der Schutzzweck der §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 StVG aF sei auch darauf gerichtet, andere vor Straftaten durch einen Kraftfahrzeugführer zu bewahren)). - BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03
Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer …
Denn das Gesetz will schon die Möglichkeit einer Gefährdung fremder Rechtsgüter ausschließen, so daß eine nach der allgemeinen Erfahrung begründete Befürchtung ausreicht, der Besitzer der Fahrerlaubnis könnte diese mißbrauchen." Im Blick auf einen Betrugstäter hat das Bundesverwaltungsgericht zudem auf den durch eine Fahrerlaubnis bedingten "größeren Aktionskreis" und damit eine ausgeprägtere Sozialgefährlichkeit abgehoben (BVerwG VRs 20 S. 392, 394). - VG Düsseldorf, 20.02.2014 - 6 K 6737/12
Entziehung der Fahrerlaubnis; Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches …
vgl. zum Erfordernis der ausreichenden Bezugnahme auf die Gesamtumstände des Einzelfalls bereits BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1961 - VII C 29.59 -, juris (= Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 16 A 1571/10
Möglichkeit der Berücksichtigung noch nicht abgeurteilter strafrechtlicher …
vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1961 VII C 233.59 , BVerwGE 11, 334, VII C 29.59, VRS 20 (1961), 392, und VII C 97.60, VRS 20 (1961), 391, sowie die Nachweise bei Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 41. Aufl. 2011, § 2 StVG Rn. 15. - BVerwG, 18.02.1976 - 7 B 136.75
Gesamtpersönlichkeit sowie seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit als …
Daß dabei nichtverkehrsrechtliche Straftaten berücksichtigt werden können, ist in dieser Entscheidung, wie auch in dem Urteil vom selben Tage - BVerwG VII C 29.59 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 8), ausgesprochen. - BVerwG, 17.04.1964 - VII C 31.62
Rechtsmittel
Der Fahrzeugführer ist zu einem verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr verpflichtet, wie der Senat in seinen Entscheidungen schon wiederholt betont hat (vgl. das Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 53.59 -, BVerwGE 11, 276, und vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 29.59 -, Buchholz 442.10 Nr. 8 zu § 4 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 [BGBl. I S. 837] - StVG -). - VG Aachen, 31.01.1990 - 3 K 890/89
Betäubungsmittelhandel; Kraftfahrzeug; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; …
Dies ist der Fall, wenn zu befürchten ist, daß die Fahrerlaubnis zu Straftaten nichtverkehrsrechtlicher Art mißbraucht wird oder wenn der Besitz der Fahrerlaubnis strafbare Handlungen nichtverkehrsrechtlicher Art erleichtert oder den Betroffenen in seiner Neigung hierzu fördert (vgl. BVerwG Urteile vom 13. Januar 1961 - VII C 29/59, VRS 20, 329 …und vom 17. Februar 1981 - 7 C 55.79, VerkMitt 1981, 50 . Die charakterliche Eignung fehlt weiterhin dann, wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen läßt, die, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirken, die Allgemeinheit gefährden (vgl. BVerwG Urteil vom 17. Februar 1981, a.a.O.) oder die Befürchtung rechtfertigen, daß der Täter auch Verkehrsvorschriften mißachten werde (vgl. BVerwG Urteil vom 27. Mai 1966 a.a.O.).