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   BGH, 30.10.1968 - 4 StR 341/68   

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https://dejure.org/1968,1288
BGH, 30.10.1968 - 4 StR 341/68 (https://dejure.org/1968,1288)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1968 - 4 StR 341/68 (https://dejure.org/1968,1288)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 341/68 (https://dejure.org/1968,1288)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sonderrecht - Bevorrechtigter Fahrer - Blaulicht - Martinshorn - Erhöhte Sorgfaltspflicht - Erfordernisse der Verkehrssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) §§ 1, 13, 48

Papierfundstellen

  • VRS 36, 40
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23

    Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

    Solange bei einer querenden Straße mit mehreren Fahrspuren eine Fahrspur frei ist und nicht durch wartende Fahrzeuge blockiert wird, sodass der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeugs glauben kann, der gesamte Querverkehr habe seine Warnzeichen wahrgenommen und stelle sich darauf ein, darf er nicht darauf vertrauen, die Kreuzung gefahrlos überqueren zu können (BGH, Urteil vom 30.10.1968 - 4 StR 341/68).

    Je gefährlicher sie ist und je stärker der Einsatzfahrer von den Vorschriften der StVO abweicht, um so sorgfältiger muss er prüfen, ob die anderen Verkehrsteilnehmer seine Warnzeichen erkannt haben (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 341/68 -, Rn. 11, juris).

    Solange bei einer querenden Straße mit mehreren Fahrspuren eine Fahrspur frei ist und nicht durch wartende Fahrzeuge blockiert wird, sodass der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeugs glauben kann, der gesamte Querverkehr habe seine Warnzeichen wahrgenommen und stelle sich darauf ein, darf er nicht darauf vertrauen, die Kreuzung gefahrloses überqueren zu können (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 341/68 -, Rn. 15, juris).

  • KG, 31.05.2007 - 12 U 129/06

    Amtshaftung: Haftung des Landes wegen eines Verkehrsunfalls mit einem im Einsatz

    f) Je mehr der Sonderrechtsfahrer von den Verkehrsregeln abweicht, umso mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO 35 Rn. 8).
  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    bb) Je mehr der Sonderrechtsfahrer von der Verkehrsregel abweicht, um so mehr muß er Warnzeichen geben und sich vergewissern, daß der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO § 35 Rn. 8).
  • KG, 06.01.2003 - 12 U 138/01

    Kfz-Unfall: Anforderung an die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Je mehr der Sonderrechtsfahrer von der Verkehrsregel abweicht, um so mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO 35 Rn. 8).
  • AG Reutlingen, 06.12.2001 - 9 OWi 33 Js 17746/20
    Demgemäß entspricht es auch höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Sonderrechtsfahrer um so mehr Warnzeichen geben muß und sich zu vergewissern hat, dass der andere Verkehr ihn und diese wahrnimmt, je mehr er in einer abstrakt gefahrbringenden Weise von den allgemeinen Verkehrsregeln abweicht (BGH VRS 36, 40 und BGHZ 63, 327).
  • OLG Bamberg, 04.11.1975 - 5 U 82/75

    Schadensersatz wegen eines Unfallschadens; Anrechnung von Mitverschulden; Verstoß

    Der von der Rechtsprechung anerkannte und benutzte Grundsatz der vernünftigen Gefahrenabwägung bedeutet, daß nur ein derartiges Abweichen von den allgemeinen Verkehrsvorschriften zulässig ist, das einen ungebührlichen und nicht mehr gerechtfertigten Gefährungsgrad ausschließt (vgl. BGH VRS 36, 40; OLG Köln VRS 9, 373; OLG Karlsruhe VersR 74, 39; Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., RNr. 3 zu § 35 StVO; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., RNr. 19 zu § 35 StVO; Petersen VersR 64, 1004).
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