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OLG Köln, 12.12.1978 - Ss 932/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallgeschädigter; Sachschaden; Abstellen des Wagens; Abweichende polizeiliche Weisung; Unbeträchtlicher Schaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 16
Papierfundstellen
- VRS 57, 143
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01
Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn
Wenn insoweit angenommen worden ist, dass bei einem nicht unbeträchtlichen Sachschaden ein Unfallbeteiligter seinen Wagen an der Unfallstelle stehen lassen dürfe, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat, so ist das nur bejaht worden, wenn damit keine allzuhohen Beeinträchtigungen der Allgemeinheit verbunden waren (vgl. OLG Köln, DAR 1979, 226; VRS 60, 434; 57, 143). - OLG Köln, 31.03.1980 - 3 Ss 200/80 Das Haltezeichen eines Polizeibeamten an einen Betroffenen, um ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Rede zu stellen, ist in diesem Sinne keine Weisung (Vergleiche OLG Köln, 1978-12-12, Ss 932/78, VRS, 57, 143 (1979)).