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   BayObLG, 15.01.1982 - 1 ObOWi 491/81   

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BayObLG, 15.01.1982 - 1 ObOWi 491/81 (https://dejure.org/1982,9302)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.1982 - 1 ObOWi 491/81 (https://dejure.org/1982,9302)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 1 ObOWi 491/81 (https://dejure.org/1982,9302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 258
  • VRS 62, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 1 Ss OWi 970/02

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründung der

    Die Gelegenheit zum Schlussvortrag muss der Berechtigte unmissverständlich erhalten (zu vgl. BayObLG VRS 62, 374).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 2 Ss OWi 54/04
    Ist er wie hier im Beistand eines Verteidigers erschienen, so ist auch Letzterem Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. hierzu auch BayObLG, VRS 62, 374).
  • OLG Köln, 26.04.1985 - Ss 182/85

    Verfahrensfehler wegen formell fehlender Gelegenheit des Rechtsanwalts zum

    Es kann dahinstehen, ob eine Verletzung des § 258 StPO immer schon dann vorliegt, wenn das Gericht nicht hinreichend deutlich macht, daß die Verhandlung geschlossen ist und der Verteidiger den Schlußvortrag versäumt, weil für ihn die Urteilsverkündung überraschend kommt (BayObLG VRS 62, 374, 375 ; so wohl auch Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz, 7. Aufl., Rdnr. 39 zu § 71).
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