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   OLG Köln, 04.02.1983 - 1 Ss 56/83   

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https://dejure.org/1983,3788
OLG Köln, 04.02.1983 - 1 Ss 56/83 (https://dejure.org/1983,3788)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1983 - 1 Ss 56/83 (https://dejure.org/1983,3788)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1983 - 1 Ss 56/83 (https://dejure.org/1983,3788)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrtschreiberdiagramm; Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Überhöhte Geschwindigkeit bei Kraftfahrzeugen mit Anhänger; Überhöhte Geschwindigkeit bei LKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (Zeichen 274); StVZO § 57a

Papierfundstellen

  • VRS 65, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

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  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Zur Auswertung des EG-Kontrollgerät-Schaublatts, die ein geeignetes Beweismittel zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist (vgl. OLG Hamm NZV 1992, 159), bedarf es bei längerer Fahrstrecke nicht der Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. OLG Köln, VRS 65, 159; OLG Düsseldorf NZV 1990, 360; OLG Hamm a.a.O.), wohl aber bei Geschwindigkeitsänderungen binnen kurzer Zeit und Strecke (vgl. Senat NZV 1990, 201; DAR 1990, 109; Jagusch/Hentschel, StVR, 32. Auflage, § 57 a StVZO Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91

    Die Sicherstellung und allgemeine Verwertung von

    Hierzu bedarf es nur im Ausnahmefall der Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Tatrichter (OLG Düsseldorf in VerkMitt. 1990, 60 m. w. N., OLG Köln VRS 65, 159 f.).
  • OLG Hamm, 05.12.2003 - 2 Ss OWi 702/03

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; mehrere

    So ist, worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist, hinreichend geklärt, dass der Tatrichter zur Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes regelmäßig selbst die Auswertung von Schaublättern vornehmen darf, ohne dass es der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf (vgl. OLG Köln, VRS 65, 159, 160; OLG Hamm, Beschluss vom 4. September 1998 in 3 Ss OWi 1032/98; Hentschel, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1992 - 5 Ss OWi 332/92
    Dazu bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nur dann, wenn es sich um die Ermittlung etwaiger Geschwindigkeitsveränderungen innerhalb einer kurzen Strecke und Zeitspanne handelt (vgl. BGH in VRS 28, 460; Senatsbeschluß vom 23.4.1990 - 5 Ss (OWi) 136/90 - (OWi) 67/90 I - OLG Köln in VRS 65, 159).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Ob dies überhaupt notwendig war oder ob auch die richterliche Sachkunde für die Auswertung des Schaublattes ausgereicht hätte, was der Senat bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wiederholt anerkannt hat (vgl. Senat VRS 65, 159; Beschluß vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B); vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 90, 360; Mühlhaus/Janiszewski a.a.O. § 3 Rn. 47), kann hier schon deswegen nicht entschieden werden, weil das angefochtene Urteil keine Angaben über den Zeitraum der Messung enthält.
  • OLG Hamm, 04.09.1998 - 3 Ss OWi 1032/98

    Aufhebung, Auslandsfahrt, EG-Kontrollgerät, Fahrtenschreiber, mehrere Taten, OWi

    Regelmäßig darf der Tatrichter auch selbst die Auswertung der Diagrammscheiben vornehmen, ohne dass es der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf (zu vgl. OLG Köln, VRS 65, 159 f; OLG Düsseldorf, VM 90, 60 f).
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