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   BayObLG, 10.06.1983 - 1 ObOWi 10/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2388
BayObLG, 10.06.1983 - 1 ObOWi 10/83 (https://dejure.org/1983,2388)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.1983 - 1 ObOWi 10/83 (https://dejure.org/1983,2388)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 1983 - 1 ObOWi 10/83 (https://dejure.org/1983,2388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abbiegen; Kreuzung; Einmündung; Rechts; Links; Ampel; Lichtzeichenanlage; Fahrspur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2891
  • BayObLGSt 1983, 87
  • VRS 65, 301
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    1b St 160/68">BayObLGSt 1968, 56; 1982, 155; 1983, 87, 88; OLG Hamm VRS 51, 149, 150; Jäger in HK-StVR 2. Aufl. § 37 StVO Rdn. 58; Jagusch/Hentschel aaO Rdn. 55; Möhl in Full/Möhl/Rüth StVR § 37 StVO Rdn. 29; Rüth in Rüth/Berr/Berz StVR 2. Aufl. § 37 StVO Rdn. 47; sowie ausdrücklich auch bei Pfeilen in den Lichtzeichen BayObLGSt 1983 aaO; Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Gleiches gilt für die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.07.1983 (VRS 65, 301 = NJW 1983, 2891).
  • BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95

    Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein

    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 Abs. 2 StVO dann nicht vorliegt, wenn der Betroffene an einer Wechsellichtzeichenanlage, die für jeden der zwei markierten und mit in verschiedene Richtungen weisenden Pfeilen nach Zeichen 297 StVO versehenen Fahrstreifen ein eigenes Lichtzeichen gibt (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO ), auf dem Fahrstreifen, für den die Ampel "Grün" zeigt, in die Kreuzung oder Einmündung einfährt, um dort auf den Fahrstreifen zu wechseln, der durch Rotlicht gesperrt ist (BayObLGSt 1982, 155 = VRS 64, 148; VRS 65, 301 ; OLG Hamm VRS 51, 149 ; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 37 StVO Rn. 55; Hentschel NJW 1989, 1838, 1842; Rüth/Berr/Berz Straßenverkehrsrecht 2. Aufl. § 37 StVO Rn. 47; siehe auch OLG Köln VRS 56, 472).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1995 - 5 Ss OWi 21/95
    Allein der Umstand, daß der Betroffene die mit nach rechts weisenden Pfeilen versehene rechte Fahrspur weiter benutzt und sich erst nach der Lichtzeichenanlage Z in die geradeaus führende mittlere Fahrspur eingefädelt hat, weist deshalb noch kein ordnungswidriges Verhalten auf (vgl. OLG Köln VM 1975, Nr. 9 = VRS 46, 219; Bay0bLG NJW 1983, 2891 und VRS 48, 130; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rdn. 248 (Z 297) sowie Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., Rdn. 63 zu § 5 StVO ).
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