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   BayObLG, 08.08.1984 - RReg. 1 St 153/84   

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BayObLG, 08.08.1984 - RReg. 1 St 153/84 (https://dejure.org/1984,15890)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.1984 - RReg. 1 St 153/84 (https://dejure.org/1984,15890)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 1984 - RReg. 1 St 153/84 (https://dejure.org/1984,15890)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 67, 357
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenanspruch ist u.a. dann unwirksam , wenn das amtsgerichtliche Urteil die tatsächlichen Grundlagen eines angewandten Straftatbestandes nicht erkennen lässt (vgl. SenE VRS 73, 385 und vom 11.01.1994 - Ss 575/93, vom 05.04.1994 - Ss 118/94), wenn den amtsgerichtlichen Feststellungen schon nicht entnommen werden kann, ob der angenommene Tatbestand überhaupt verwirklicht ist (vgl. BayObLG VRS 67, 357; Ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE VRS 73, 385 und vom 22.01.1999 - Ss 616/98 = NStZ-NStZ-RR 2000, 49).
  • OLG Köln, 11.01.1994 - Ss 575/93

    Wartepflicht; Kriterien; Einzelfall; Fremdschaden; Verkehrsdichte; Tageszeit;

    Unwirksam ist die Beschränkung insbesondere, wenn das amtsgerichtliche Urteil die tatsächlichen Grundlagen eines angewandten Straftatbestandes nicht erkennen läßt (BayObLG VRS 67, 357; vgl. SenE VRS 73, 385 und vom 26.05.1992 - Ss 189/92 -).
  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - II-27/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

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  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - 2 Ss 23/00

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Mangelhafte Feststellungen zur

    Die Rechtsmittelbeschränkung ist daher unwirksam, wenn die Schuldfeststellungen widersprüchlich sind oder sie sonst den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen (BayObLG VRS 67, 357).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Das Revisionsgericht hat aufgrund einer zulässigen und unbeschränkten Revision von Amts wegen nachzuprüfen, ob das Berufungsgericht von einer richtigen Begrenzung des seiner Prüfung unterstellten Sachverhalts ausgegangen ist, insbesondere auch, ob die Berufungsbeschränkung, die es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, wirksam war (BGHSt 27, 70, 72; BayObLGSt 1977, 80, 81; BayObLG VRS 67, 357).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei

    Da dem Urteil des Amtsgerichts eine geschlossene Sachverhaltsdarstellung ermangelt, ist die Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch als unwirksam anzusehen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 Ss 124/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 8. August 1984 - RReg 1 St 153/84 -, juris; Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 318 Rn. 46).
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