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   OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 5 Ss 427/84 - 328/84 I   

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https://dejure.org/1984,12127
OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 5 Ss 427/84 - 328/84 I (https://dejure.org/1984,12127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.1984 - 5 Ss 427/84 - 328/84 I (https://dejure.org/1984,12127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 1984 - 5 Ss 427/84 - 328/84 I (https://dejure.org/1984,12127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 68, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 1 Ss 107/02

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde trotz verfrühtem Verwerfungsbeschluss

    Hat der Bußgeldrichter die rechtlichen Voraussetzungen der Verwerfung, die seiner Prüfungskompetenz nach § 346 Abs. 1 StPO unterliegen, zu Unrecht angenommen, kann nichts anderes gelten als in den Fällen, in denen er seine Prüfungskompetenz überschritten hat, das Rechtsmittel jedoch gleichwohl unzulässig ist (vgl. BGHSt 16, 115, 118; OLG Düsseldorf VRS 68, 126; OLG Köln NZV 1991, 130).
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 2 Ss 1098/00

    Berufungsrücknahme, Berufungsrücknahme, Widerruf, Anfechtung, Unzulässigkeit der

    Für die vorliegende Entscheidung war das Revisionsgericht bzw. der Senat als Beschwerdegericht zuständig (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 68, 126 sowie Senatsbeschluss vom 20. Mai 1999 in 2 Ws 158, 161 - 164/99).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1995 - 1 Ws 57/95
    Es ist vielmehr berechtigt und verpflichtet, die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne irgendwelche Beschränkungen nach allen Richtungen zu überprüfen (vgl. BGHSt 16, 115; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1990 in VRS 80, 39 = NZV 1990, 444 = VM 1991, 5 = ZfS 1991, 323; Senatsbeschluß vom 22. November 1984 in VRS 68, 126).
  • BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
    Wird nämlich (wie im vorliegenden Fall) zunächst auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet und später gleichwohl eine als Rechtsbeschwerde zu behandelnde "Berufung" eingelegt, hat nicht der Tatrichter, sondern allein das Rechtsbeschwerdegericht über das Rechtsmittel zu befinden, da ein wirksamer Rechtsmittelverzicht die Einlegung eines Rechtsmittels und damit auch das Inlaufsetzen einer Rechtsmittelfrist ausschließt (BGH NStZ 1984, 181 ; BayObLG Beschluß vom 26.9.1986 RReg. 4 St 184/86; OLG Düsseldorf VRS 68, 126/127).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1998 - 1 Ws (OWi) 558/98
    Vielmehr ist es berechtigt und verpflichtet, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels umfassend nachzuprüfen, und zwar so, als hätte es nach §§ 79 Abs. 3 OWiG , 349 Abs. 1 StPO über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde insgesamt zu befinden (vgl. Senat in VRS 68, 126 sowie Senatsbeschluß vom 6. Juli 1990 - 1 Ws 528/90 -, jeweils m.w.N.; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 346 Rdnr. 10, ebenfalls m.w.N.).
  • BayObLG, 12.09.1991 - RReg. 2 St 164/91
    Demzufolge war der Beschluss des Landgerichts aufzuheben und die Verwerfung der Revision vom Senat in eigener Zuständigkeit auszusprechen (vgl. BGHSt 16, 115, 118; BGH VRS 65, 294, 296; OLG Düsseldorf VRS 68, 126).
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