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   BayObLG, 11.07.1985 - 1 ObOWi 28/85   

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https://dejure.org/1985,2838
BayObLG, 11.07.1985 - 1 ObOWi 28/85 (https://dejure.org/1985,2838)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1985 - 1 ObOWi 28/85 (https://dejure.org/1985,2838)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 1 ObOWi 28/85 (https://dejure.org/1985,2838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verurteilung; Verkehrsordnungswidrigkeit; Anordnung; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde; Zulässig; Zulassung; Geldbuße

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 455
  • BayObLGSt 1985, 90
  • VRS 69, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1985 - 1 ObOWi 28/85
    Bei Prüfung der Frage, ob Anlaß zur Anordnung eines Fahrverbots besteht, sind deshalb die einzelnen Taten nicht für sich allein zu betrachten; vielmehr ist wesentlich auf das Gesamtverhalten des Täters abzustellen (BayObLGSt 1976, 58/60).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Bei Anordnung eines Fahrverbots wegen mehrerer Taten ist die Rechtsbeschwerde nämlich (unabhängig von der Höhe der Geldbuße) wegen sämtlicher Taten statthaft, die für die Anordnung des Fahrverbots als entscheidungserheblich angesehen werden können bzw. die mit der Anordnung des Fahrverbots in einem innerem Zusammenhang stehen (vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 79 Rn. 24 b; KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 79 Rn. 18, 44; BayObLG, VRS 69, 385), weil in einem solchen Fall die Grundlage für die Anordnung des Fahrverbots in Frage gestellt würde, wenn das Urteil auch nur hinsichtlich einer der selbständigen Taten aufgehoben werden müsste (vgl. Göhler-Seitz, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

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