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   KG, 16.01.1986 - 3 Ws 89/86 BSch   

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https://dejure.org/1986,17723
KG, 16.01.1986 - 3 Ws 89/86 BSch (https://dejure.org/1986,17723)
KG, Entscheidung vom 16.01.1986 - 3 Ws 89/86 BSch (https://dejure.org/1986,17723)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 1986 - 3 Ws 89/86 BSch (https://dejure.org/1986,17723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 72, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 1 Ss 33/08

    Trunkenheit im Schiffsverkehr: Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit

    Soweit demgegenüber mit Rücksicht auf Besonderheiten des Schiffsverkehrs höhere Grenzwerte zugrunde gelegt wurden (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe Justiz 2001, 221: 1,3 Promille; Schifffahrtsobergericht Köln NJW 1990, 847: 1,7 Promille; OLG Schleswig SchlHA 1987, 107: 1,92 Promille; Schifffahrtsobergericht Berlin, Beschl. v. 16. Januar 1986 - 3 Ws 89/86 BSch, VRS Bd. 72, 34: 2,5 Promille), betrifft dies ältere Entscheidungen, denen der Senat aufgrund zwischenzeitlich vorliegender neuer Erkenntnisse zur Trunkenheit im Schiffsverkehr nicht folgt.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2001 - Ns 1/00

    Zur absoluten Fahruntüchtigkeit des Führers eines Motorsportboots auf dem

    Vielmehr wurde absolute Fahruntüchtigkeit jedenfalls dann angenommen, wenn ein Schiffsführer zur Tatzeit mindestens 1, 7 Promille (OLG Köln NJW 1990, 847), 1,92 Promille (OLG Schleswig SchlHA 1987, 107) oder 2, 5 Promille (KG VRS 72, 111) Alkohol im Blut hatte.
  • LG Hamburg, 11.05.2006 - 603 Qs 195/06

    Trunkenheit im Schiffsverkehr: Absolute Fahruntüchtigkeit des Schiffsführers bei

    Vielmehr wurde absolute Fahruntüchtigkeit jedenfalls, aber eben auch erst im jeweiligen Einzelfall angenommen, wenn ein Schiffsführer zur Tatzeit einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1, 3 0 / 00 (OLG Karlsruhe, VRS 100, 348; so auch schon in der Tendenz OLG Schleswig SchlHA 1987, 107), 1,7 0 / 00 (OLG Köln NJW 1990, 847), oder 2, 5 0 / 00 (KG VRS 72, 111) hatte.
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