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   OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87   

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OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87 (https://dejure.org/1987,3299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87 (https://dejure.org/1987,3299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 4 Ss OWi 706/87 (https://dejure.org/1987,3299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 100
  • VRS 74, 36
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    In Bußgeldsachen hat wegen der Masse der anfallenden Verfahren, die eine Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erfordern, im Hinblick auf die vergleichsweise weniger einschneidenden Rechtsfolgen das grundsätzlich beachtenswerte Interesse des Betroffenen, sich zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwaltes zu bedienen (vgl. OLG Hamm VRS 74, 36; OLG Köln VRS 87, 207), jedenfalls dann zurückzustehen, wenn die Sach- und Rechtslage, wie hier, einfach gelagert und es dem Betroffenen daher zuzumuten ist, sich selbst zu erklären.
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Der dieser Regelung zugrundeliegende, letztlich auf die Grundsätze der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens zurückzuführende Rechtsgedanke kann die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung jedoch auch dann erfordern, wenn der Opferanwalt - wie hier - auf Kosten des Verletzten tätig wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. A., § 140 Rn. 31; KK-Laufhütte, StPO, 5. A., § 140 Rn. 24; einschr. Löwe-Rosenberg-Lüderssen, StPO, 25. A., § 140 Rn. 101, 129; bejahend OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 112; StraFo 2005, 28; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Köln StV 1989, 100 und 469; OLG Bremen StV 2004, 585; OLG Koblenz ZAP EN-Nr. 206/2004 zit. nach juris KORE506052004).
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Opferanwalts; Rüge der

    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98

    Verwerfung der Revision wegen Nichtvorliegens eines Rechtsfehlers zum Nachteil

    Die Nichtbeachtung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags nach § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGH StV 1989, 100, 101 mit Anm. Schlothauer).
  • OLG Hamm, 10.05.2005 - 4 Ss OWi 242/05

    Verlegungsantrag; Verteidiger; Fürsorgepflicht; schwieriges Verfahren

    Der Umfang der Fürsorgepflicht richtet sich danach, welche tatsächlichen und/oder rechtlichen Schwierigkeiten und welche Bedeutung die Bußgeldsache für den Betroffenen aufweist (vgl. OLG Hamm, VRS 74, 36; BayObLG, VRS 87, 353; OLG Zweibrücken, NZV 1993, 81; OLG Düsseldorf, VRS 63, 458).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Dabei ist ein solcher Anspruch auch im Bußgeldverfahren - und trotz § 228 Abs. 2 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler, OWiG 9. Aufl. § 71 Rn. 29 f; KK-Senge OWiG § 71 .Rn. 65; OLG Hamm VRS 74, 36 ; BayObLG VRS 66, 205 ) - keineswegs auf die Fälle notwendiger Verteidigung (§§ 140, 145 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG ) beschränkt.
  • OLG Koblenz, 26.07.2001 - 1 Ss 173/01

    Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Verhinderung, Entschuldigungsgrund,

    Anderes kann nur gelten, wenn die Fürsorgepflicht des Gerichts eine Vertagung wegen Verhinderung des Verteidigers erfordert (vgl. dazu OLG Köln a.a.0.; BayObLG DAR 2001, 83; OLG Hamm VRS 74, 36).
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