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   OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94   

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https://dejure.org/1994,7422
OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94 (https://dejure.org/1994,7422)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.1994 - 1 Ws 578/94 (https://dejure.org/1994,7422)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 1994 - 1 Ws 578/94 (https://dejure.org/1994,7422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachtragsentscheidung über Strafaussetzung; Abgabe bei Wohnsitzwechsel; Amtsgericht des Wohnsitzes; Aufenthaltsort des Verurteilten; Angabe von sachlichen Gründen

Papierfundstellen

  • VRS 88, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
    Willkür liegt vor, wenn die Maßnahme auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BVerfGE 29, 451 49; BGHSt 29, 216 (219); BGH NStZ 1993, 230; Senatsbeschluß in MDR 1990, 78 ).
  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
    Am 09. Juni 1994 gab das Amtsgericht Düsseldorf die nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen an das Amtsgericht Mettmann ab, weil dieses das für den Wohnsitz des Verurteilten zuständige Amtsgericht sei, und verwies zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NStZ 1992, 399 .
  • BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
    Dies besagt aber nicht, daß die nachträglichen Entscheidungen in jedem Fall dem Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes zu übertragen sind (BGH NJW 1958, 560).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
    Willkür liegt vor, wenn die Maßnahme auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BVerfGE 29, 451 49; BGHSt 29, 216 (219); BGH NStZ 1993, 230; Senatsbeschluß in MDR 1990, 78 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02

    Keine Bindung an Abgabe der Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung bei

    Erscheint jedoch, wie bereits ausgeführt, die Übertragung an das Wohnsitzgericht unter keinem sachlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar, ist von Willkür auszugehen (OLG Düsseldorf VRS 87, 38; 88, 51).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1998 - 1 Ws 539/98
    Willkür liegt vor, wenn die Maßnahme auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29; 216, 219; BGH in NStZ 1993, 230; Senatsbeschlüsse in MDR 1990, 78 und VRS 88, 51/52).
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