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   OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95   

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OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 (https://dejure.org/1996,6004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 (https://dejure.org/1996,6004)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1491/95 (https://dejure.org/1996,6004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 92, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

    Ausnahmsweise sind Ausführungen zur Bildqualität dann entbehrlich, wenn sich aus der ins Einzelne gehenden Beschreibung der individuellen Merkmale des Betroffenen zwanglos ergibt, dass die in Augenschein genommenen Lichtbilder zur Identifizierung geeignet sind (zu vgl. BayObLG DAR 1996, 411 f; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.1999 - 4 Ss OWi 1484/98 - OLG Hamm, Urteil vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 3 Ss OWi 592/98

    Datenschutz, Beweisverwertungsverbot, Identifizierung anhand eines Lichtbildes,

    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 11.05.1998 waren derartige Ausführungen hier aber entbehrlich, weil der Tatrichter in den Urteilsgründen einen ins einzelne gehenden Vergleich mehrerer charakteristischer Merkmale vorgenommen hat, die zwingend den Rückschluß zulassen, dass das Beweisfoto zur Identifizierung geeignet war (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95).
  • OLG Hamm, 07.01.1997 - 3 Ss OWi 1522/96

    Identifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten

    Dabei kann dahinstehen, ob ausdrückliche Ausführungen zur Bildqualität ausnahmsweise entbehrlich sind, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen einen ins einzelne gehenden Vergleich mehrerer charakteristischer Merkmale vorgenommen hat, aus denen sich zwingend die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung ergibt (so BayObLG DAR 1996/411 f, Senatsentscheidung v. 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 15.12.1998 - 3 Ss OWi 1371/98

    Anhörung, Absendung des Anhörungsbogens, Fahrverbot,

    Hinsichtlich der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung genügt das Urteil den Anforderungen, die die obergerichtliche Rechtsprechung an die Darstellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt, die mit Hilfe standardisierter technischer Messverfahren festgestellt worden sind (vgl. BGH NZV 1993, 485; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 30.1.1996 - 3 Ss OWi 1491/95; OLG Köln NZV 1994, 78).
  • OLG Hamm, 31.03.1998 - 3 Ss OWi 371/98

    Identifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Fotos,

    Erforderlich wäre jedoch eine ins einzelne gehende Beschreibung der Merkmale gewesen, die zwingend den Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung der Betroffenen ergeben hätte (vgl. BayObLG, DAR 1996, 411, Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97

    Beweisfoto, Bezugnahme, Foto, Geschwindigkeitsüberschreitung, Identifizierung,

    Es werden vielmehr nur wenige, zudem allgemein gehaltene Identifizierungsmerkmale herausgearbeitet - männliche Person mittleren Alters, markante Gesichtsform, abstehendes Ohr, dunkler Haaransatz -, die auf eine Vielzahl von Personen zutreffen und nicht so detailliert beschrieben sind, dass sich etwa aus einer ins Einzelne gehenden Beschreibung der Merkmale zwingend der Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung des Betroffenen ergeben hätte (vgl. dazu BayObLG, DAR 1996, 411; Senat, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1491/95 OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 14.01.1997 - 3 Ss OWi 1536/96

    Identifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichbildes,

    Solche Angaben waren hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund eines ins Einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden könnte (BayObLG, DAR 1996, 411, Senat, Beschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
  • OLG Hamm, 06.01.1998 - 3 Ss OWi 1588/97

    Bezugnahme auf ein von einem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild des

    Solche Angaben wären hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil aufgrund eines ins einzelne gehenden Vergleichs mehrerer charakteristischer Merkmale durch den Tatrichter zwingend auf die Geeignetheit des Frontfotos zur Identifizierung geschlossen werden könnte (BayObLG, DAR 1996, 411; Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95 -).
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