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   OLG Köln, 27.03.1996 - 13 U 165/94   

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OLG Köln, 27.03.1996 - 13 U 165/94 (https://dejure.org/1996,26119)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.1996 - 13 U 165/94 (https://dejure.org/1996,26119)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 1996 - 13 U 165/94 (https://dejure.org/1996,26119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 2 O 274/93
  • OLG Köln, 27.03.1996 - 13 U 165/94

Papierfundstellen

  • VRS 93, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.1996 - 13 U 165/94
    Da bei mehreren Streitgenossen ihre jeweilige Beschwer, soweit diese sich nicht deckt, zusammenzurechnen ist (vgl. BGHZ 23, 333, 338; Zöller/Gummer, a.a.O., § 511 a Rdnr. 17), ist auch für das Rechtsmittel des Beklagten zu 2. derselbe Wert des Beschwerdegegenstandes gegeben und damit die Berufungssumme des § 511 a Abs. 1 ZPO überstiegen.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem

    Reichen Rückspiegel nicht aus, muss sich der Fahrer unmittelbar orientieren; er muss den toten Winkel kennen, das Verkehrsgeschehen entsprechend länger beobachten und sich gegebenenfalls durch Herbeiführen einer abgeknickten Stellung des Gespanns zur Mittellinie hin eine den örtlichen Gegebenheiten optimale Rückschaumöglichkeit verschaffen, die ihm bestmöglichen Überblick auf den rückwärtigen Verkehr eröffnet (OLG Köln VRS 93, 277, 279).
  • OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem

    Bestehen aufgrund konstruktionsbedingter Besonderheiten des Fahrzeuges (z. B. Aufbauten etc.) Sichtbehinderungen ist der Abbiegende wegen der einem Abbiegevorgang immanenten Gefährlichkeit sogar verpflichtet, anzuhalten, um sich Gewissheit über den rückwärtigen Verkehr zu verschaffen (vgl. Jagusch/Hentschel, 35. Auflage zu § 56 StVZO, Rdnr. 2; OLG Köln VRS 93, 277).
  • OLG Jena, 15.12.2005 - 1 U 555/05

    Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung der Folgen eines i.R.e.

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