Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8536
OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98 (https://dejure.org/1998,8536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1998 - 1 Ws 351/98 (https://dejure.org/1998,8536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 1 Ws 351/98 (https://dejure.org/1998,8536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 763
  • VRS 95, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.09.1997 - 5 Ss 276/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Die Rechtsprechung tendiert dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheitsentzug zumindest dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (KK-Laufhütte, aaO., m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505 m. w. N.; ferner Senatsbeschluß vom 8. September 1997 - 5 Ss 276/97 - 81/97 I - = VRS 94, 271 ).

    Deshalb kann in einfach gelagerten Fällen auch bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Mitwirkung eines Verteidigers entbehrlich sein (Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO.; § 140 Rdnr. 23).- Andererseits kann unter besonderen Umständen, z. B. wenn die physische oder psychische Befindlichkeit des Angeklagten es erfordert und deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen ist, schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (Senatsbeschlüsse in JMBl. NW 1993, 83 = VRS 84, 297 = StV 1993, 237 sowie in VRS 88, 42 = NStZ 1995, 147 = wistra 1994, 312 sowie ferner vom 8. September 1997, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Deshalb kann in einfach gelagerten Fällen auch bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Mitwirkung eines Verteidigers entbehrlich sein (Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO.; § 140 Rdnr. 23).- Andererseits kann unter besonderen Umständen, z. B. wenn die physische oder psychische Befindlichkeit des Angeklagten es erfordert und deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen ist, schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (Senatsbeschlüsse in JMBl. NW 1993, 83 = VRS 84, 297 = StV 1993, 237 sowie in VRS 88, 42 = NStZ 1995, 147 = wistra 1994, 312 sowie ferner vom 8. September 1997, aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Deshalb kann in einfach gelagerten Fällen auch bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Mitwirkung eines Verteidigers entbehrlich sein (Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO.; § 140 Rdnr. 23).- Andererseits kann unter besonderen Umständen, z. B. wenn die physische oder psychische Befindlichkeit des Angeklagten es erfordert und deshalb eine schwierige Sachlage anzunehmen ist, schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (Senatsbeschlüsse in JMBl. NW 1993, 83 = VRS 84, 297 = StV 1993, 237 sowie in VRS 88, 42 = NStZ 1995, 147 = wistra 1994, 312 sowie ferner vom 8. September 1997, aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 1 Ws 351/98
    Die Rechtsprechung tendiert dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheitsentzug zumindest dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (KK-Laufhütte, aaO., m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505 m. w. N.; ferner Senatsbeschluß vom 8. September 1997 - 5 Ss 276/97 - 81/97 I - = VRS 94, 271 ).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21

    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Weiterhin besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit dahingehend, dass die genannte Straferwartung von einem Jahr nicht als starre Grenze anzusehen ist (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017, 5 Ws 50/17, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 1998, 1 Ws 351/98, Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. August 2018, 1 Ws 179/18, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1991, 3 Ss 201/90, Rn. 9, zitiert nach juris), sondern bei Vorliegen anderer gewichtiger Umstände sowohl nach oben als auch nach unten davon abgewichen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 1 Ws 279/00

    Beiordnung; Rechtsanwalt; Pflichtverteidiger; Beschwerde; Schwere der Tat;

    Die Schwere der Tat beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, 199; Senat VRS 92, 24; 95, 411; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 140 Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1999 - 1 Ws 713/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen

    Er dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juni 1999 - 1 Ws 351/98 - OLG Köln NStZ 1991, 249; OLG Stuttgart NSt-RR 1996, 207; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 141 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99

    Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Denn die angegriffene Entscheidung des Strafkammervorsitzenden steht nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung in dem Sinne, daß sie dieser notwendig vorausgeht; sie dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eine eigenständige prozessuale Bedeutung (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juni 1998 - 1 Ws 351/98 - OLG Köln NStZ 1991, 249; OLG Stuttgart NSt-RR 1996, 207; KK-Engelhardt, StPO , 4. Aufl., § 305 Rdnr. 8 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 141 Rdnr. 10, alle m. w. N.).
  • LG Stralsund, 02.02.2021 - 26 Qs 4/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Strafhöhe, Gesamtstrafe

    1 St 276/89|KG; 10.08.1989; 4 Ws 182/89">NStZ 90, 142; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.1998, Az.: 1 Ws 351/98, juris; Frankfurt StV 95, 628 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2000, Az. 2 Ss 1013/2000, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht