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   VerfGH Bayern, 28.07.1995 - 4-VII-94   

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VerfGH Bayern, 28.07.1995 - 4-VII-94 (https://dejure.org/1995,10850)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.1995 - 4-VII-94 (https://dejure.org/1995,10850)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 4-VII-94 (https://dejure.org/1995,10850)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 388
  • DVBl 1996, 119 (Ls.)
  • VerfGH 48, 109
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    dd) Dass eine Zweitwohnung auch dann der Rundfunkbeitragspflicht unterfällt, wenn sie von Ehepartnern allein aus beruflichen Gründen unterhalten wird, verstößt nicht gegen Art. 124 Abs. 1 BV, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt und insoweit den allgemeinen Gleichheitssatz konkretisiert (vgl. VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Es handelt sich um eine wertentscheidende Grundsatznorm für gesetzliche Regelungen, die Ehe und Familie betreffen, und zugleich um die Gewährleistung eines Grundrechts auf Schutz gegen störende Eingriffe der öffentlichen Gewalt (VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114).
  • VerfGH Bayern, 23.07.2014 - 10-VII-13

    Berechnung von Ansprüchen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

    a) Der Verfassungsgerichtshof habe bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1995 (VerfGHE 48, 109) festgestellt, dass die Verweisung in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayLErzGG a. F. auf § 6 BErzGG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei.

    Ihr Inhalt ist aber nach Rang und Geltungskraft aufgrund der Verweisung Bestandteil des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayLErzGG 1995 und damit des bayerischen Landesrechts geworden (vgl. VerfGH vom 31.1.1989 VerfGHE 42, 1/6; vom 27.1.1993 VerfGHE 46, 14/17 f.; vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/112 f.; BVerfG vom 15.7.1969 BVerfGE 26, 338/368).

    Zwar hat sich der Verfassungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1995 (VerfGHE 48, 109) mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayLErzGG in der Fassung vom 12. Juni 1989 (GVBl S. 206) befasst, deren Wortlaut weitgehend der angegriffenen Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayLErzGG 1995 entsprach.

    Ebenso wenig ist Art. 124 Abs. 1 BV verletzt, wodurch der Gleichheitssatz in Bezug auf Ehe und Familie konkretisiert wird (vgl. VerfGHE 48, 109/114; Kirchhof in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 124 Rn. 19).

    Es war daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber seinerzeit die im Kindeswohl begründete Notwendigkeit einer langfristigen Sicherstellung der Betreuung so stark gewichtet hat, dass er das Einkommen des Partners einer "nichtehelichen und damit jederzeit aufkündbaren Lebensgemeinschaft" (BT-Drs. 10/3792 S. 17) nicht in die Berechnung miteinbezogen hat (vgl. VerfGHE 48, 109/117 f.; BSG vom 10.3.1993 NJW 1993, 3346/3347).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Durch Art. 124 Abs. 1 BV wird der Gleichheitssatz in Bezug auf Ehe und Familie konkretisiert (vgl. VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114; Kirchhof in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 124 Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14

    Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, d. h. wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 28.4.2015 BayVBl 2015, 594 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine;

    Der Landesgesetzgeber hat mithin seine Normsetzungsbefugnis ohne Bezugnahme auf bundesrechtliche Regelungen eigenständig wahrgenommen (zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dynamischer Verweisungen von Landesrecht auf Bundesrecht vgl. BayVerfGH vom 31.1.1989 VerfGH 42, 1/8 m.w.N., vom 27.1.1993 VerfGH 46, 14/18, vom 28.7.1995 VerfGH 48, 109/113).
  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

    Der Landesgesetzgeber darf sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung sowie der Gesetzesökonomie dynamischer Verweisungen bedienen, wenn er die grundrechtsrelevante Regelung dem Grunde nach selbst trifft und die Materie, auf die verwiesen wird, bekannt, umgrenzt und überschaubar ist (vgl. VerfGH vom 31.1.1989 VerfGHE 42, 1/8 f.; vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/113 f.; vom 22.7.1999 VerfGHE 52, 47/64 f.; vom 23.7.2014 BayVBl 2014, 751 Rn. 23; vom 28.4.2015 BayVBl 2015, 594 Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 28.09.2016 - 20-VII-15

    Erfolglose Popularklage gegen die Befristung der Beamtenverhältnisse bestimmter

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, d. h. wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 28.4.2015 BayVBl 2015, 594/595).
  • VerfGH Bayern, 30.06.1998 - 9-VII-94

    Die Einschränkung des Grundrechts auf Naturgenuß nach Art. 141 Abs. 3 S. 1

    Im Hinblick auf die zulässigen Grundrechtsrügen erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Überprüfung auch auf die Frage, ob die angegriffenen Regelungen mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, selbst wenn diese keine Grundrechte verbürgen (vgl. VerfGH 48, 109/113; 49, 120/123; VerfGH BayVBl 1997, 495/496).

    Soweit eine unterschiedliche Behandlung dieser Gruppen gegenüber anderen Gruppen von Benutzern der Wegeflächen im Nationalpark vorliegt, bestehen hierfür hinreichende sachliche Gründe (vgl. VerfGH 48, 109/114; 49, 1/4 f.).

  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von

    dd) Dass eine Zweitwohnung auch dann der Rundfunkbeitragspflicht unterfällt, wenn sie von Ehepartnern allein aus beruflichen Gründen unterhalten wird, verstößt nicht gegen Art. 124 Abs. 1BV, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt und insoweit den allgemeinen Gleichheitssatz konkretisiert (vgl. VerfGH vom 28.7.1995 VerfGHE 48, 109/114).
  • VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13

    Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen

  • VerfGH Bayern, 10.07.2020 - 37-VI-18

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Radfahrbeschränkungen auf

  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

  • VerfGH Bayern, 25.06.2019 - 4-VII-17

    Voraussetzungen einer Popularklage gegen ein Unterlassen der Landeshauptstadt

  • VerfGH Bayern, 23.03.2017 - 6-VII-16

    Unzulässigkeit einer gegen gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen

  • VG Augsburg, 09.02.2015 - Au 7 K 14.1701

    Rundfunkbeitragsrecht

  • VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.3465

    Rundfunkbeitrag für beruflich bedingte Zweitwohnung; Befreiungsantrag;

  • VG Würzburg, 30.07.2015 - W 3 K 15.219

    Rundfunkbeitragspflicht für beruflich notwendige Zweitwohnung

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