Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 20.01.1987 - 2-VII-85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3120 (Ls.)
- NVwZ 1987, 786
- DVBl 1987, 675
- VerfGH 40, 7
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12
Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf …
Regelungen, die der Gesetzgeber zur Vernichtung bzw. Löschung personenbezogener Informationen normiert hat, dienen u. a. dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung und damit dem seinerseits in der Verfassung verankerten Persönlichkeitsrecht (Art. 100, 101 BV; VerfGH vom 20.1.1987 VerfGHE 40, 7/12 f.; vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/119 f.; vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34).Daneben besteht ein ebenfalls aus Art. 100, 101 BV abgeleitetes Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, gewährleistet (VerfGHE 40, 7/12 f.; 57, 113/119 f.; 59, 29/34).
- VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05
Büchergeld
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH vom 20.1.1987 = VerfGH 40, 7/12 f.; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/246 f.) zwar kein besonderes Grundrecht, aber eine Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit (Art. 100, 101 BV) darstellt, wird durch die angegriffene Norm nicht verletzt. - VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. VerfGH 40, 7/12 f.; 50, 226/246 ff.).Bei der Beurteilung dieser Frage ist von Bedeutung, wie persönlichkeitsbezogen die erhobenen Daten sind und welcher Empfänger für welchen Zweck von ihnen in Kenntnis gesetzt werden soll (VerfGH 40, 7/12 f.).
- VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
Der grundrechtliche Schutz des Bürgers richtet sich einmal darauf, daß er nicht in Unkenntnis darüber gehalten werden darf, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß (VerfGH 40, 7/12 f.; 42, 135/141). - VerfGH Bayern, 17.12.1993 - 42-VI-93
(VerfGH München: Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung am Maßstab des …
Dabei wird jeweils von Bedeutung sein, wie persönlichkeitsbezogen bestimmte Daten sind und welcher Empfänger zu welchem Zweck davon in Kenntnis gesetzt werden soll (vgl. VerfGH 40, 7/13; 42, 135/141).Dabei wird jeweils von Bedeutung sein, wie persönlichkeitsbezogen bestimmte Daten sind und welcher Empfänger zu welchem Zweck davon in Kenntnis gesetzt werden soll (vgl. VerfGH 40, 7/13; 42, 135/141).