Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4925
BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03 (https://dejure.org/2004,4925)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2004 - Verg 21/03 (https://dejure.org/2004,4925)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - Verg 21/03 (https://dejure.org/2004,4925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgehen der Vergabekammer von Richtwerten zur Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühren mittels einer Gebührentabelle; Ausschreibung der Erstellung von Tiefbohrung und Pumptests zur Erschließung geothermischer Energie im Gemeindegebiet; Wirtschaftliche Bedeutung des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Gebühren bei einem unzulässigen Antrag

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 1, 2
    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung der Gebühren im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 308 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03
    Abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO ist unabhängig davon, gegen welchen Teil der regelmäßig aus mehreren Elementen bestehenden Kostenentscheidung sich die Anfechtung richtet, die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLG Beschluss vom 6.6.2002 Verg 12/02; BayObLG NZBau 2000, 99).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 20.1.2004 Verg 21/03) ist die selbständige Anfechtung in Form der sofortigen Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB gegen eine im Sachbeschluss der Vergabekammer enthaltene Kostenfestsetzungsentscheidung statthaft.

    Trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts ist, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahrensrecht (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Naumburg Beschluss vom 23.4.2003, 1 Verg 1/03 = WuW/E Verg 545; BayObLG Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03).

    b) Die von der Kammer vorgenommene und sachlich zutreffende Ermittlung der Gebühren aus dem Auftragswert anhand der herangezogenen Tabelle, die entsprechend der gesetzlichen Lage vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstands abstellt und einen durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand zugrunde legt (Lausen VergabeR 2003, 527/528), ist aus Gründen der Transparenz und im Interesse einer Gleichbehandlung der Bieter nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.1.2004 Verg 21/03).

    Es ist regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn die Vergabekammer, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Transparenz sicherzustellen, zur Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühren mittels einer Gebührentabelle von Richtwerten ausgeht (wie BayObLG Beschluss vom 20.1.2004 Verg 21/03).

  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03, Beschluss vom 6.2.2004, Verg 25/03).
  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03, Beschluss vom 6.2.2004, Verg 25/03).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Trotz des etwas mißverständlichen Wortlauts des § 128 Abs. 2 GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (BayObLG v. 20.01.2004 - Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf v. 07.01.2004 - VII-Verg 55/02; beide in Juris).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfbarkeit der Ermessensausübung der

    Trotz des etwas missverständlichen Wortlauts des § 128 II GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 III GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.1.2004, VII-Verg 55/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).
  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

    Bei der Gebührenbemessung stellt die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens (und mit ihr das sog. Äquivalenzprinzip) den in erster Linie maßgebenden Anknüpfungspunkt dar (BGH, Beschluss vom 25.10.2011, Az.: X ZB 5/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, Az.: VII - Verg 55/02; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2011, Az.: 1 VK 76/10); BayObLG, Beschluss vom 13.4.2004, Az.: Verg 005/04, Beschluss vom 20.1.2004, Az.: Verg 21/03).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammer (Kostengrundentscheidungen ebenso wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse) das Rechtsmittel der sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben (vgl. BayObLG NZBau 2000, 59; VergabeR 2003, 109; Senatsbeschluss vom 20.1.2004 - Verg 21/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.08.2004 - VK-SH 20/04

    Im Verhandlungsverfahren gelten die Prinzipien des Vergaberechts

    Von daher erscheint der Kammer vorliegend die Höchstgebühr des § 128 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GWB in Höhe von 25.000,00 Euro als angemessen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.01.2004, Verg 21/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, VII Verg 55/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2003, 1 Verg 10/03), welche ab einem Auftragswert von 70 Mio. Euro eine Gebühr in Höhe von 25.000,00 Euro vorsieht.
  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

    Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

    Bei der Gebührenbemessung ist also von der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes auszugehen (BayObLG, B. v. 13.4.2004 - Az.: Verg 005/04, B. v. 20.1.2004 - Az.: Verg 21/03).
  • OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06

    Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

  • BayObLG, 13.05.2004 - Verg 4/04

    Kostenerstattung für Beigeladenen mit eigenen Sachanträgen

  • OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05

    Kostenfolge des Eintritts der Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB

  • VK Münster, 21.07.2004 - VK 17/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden

  • VK Südbayern, 12.11.2003 - 44-09/03

    Unverzüglichkeit der Rüge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht