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   OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - VII-Verg 39/02   

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https://dejure.org/2002,15691
OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - VII-Verg 39/02 (https://dejure.org/2002,15691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2002 - VII-Verg 39/02 (https://dejure.org/2002,15691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2002 - VII-Verg 39/02 (https://dejure.org/2002,15691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Rechtzeitigkeit der Abgabe eines Vergabeangebotes; Vergabe eines Bauvorhabens zur Erweiterung und Umbaus sowie der Sanierung des Rheinischen Landesmuseums

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätetes Angebot aufgrund Verschulden des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss Wertung eines verspäteten Angebots ausnahmsweise erfolgen? (IBR 2003, 214)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - Verg 15/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Antrag auf

    Dies bedeutet, dass dem Antrag nach § 121 GWB in der Regel stattzugeben ist, wenn die sofortige Beschwerde des Auftraggebers gegen die Entscheidung der Vergabekammer begründet erscheint oder zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Beschwerde besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 20.11.2001 - Verg 33/01; BayObLG, Beschl. v. 13.8.2001 - Verg 10/01, NZBau 2001, 643, 633 = VergabeR 2001, 401, 404; OLG Bremen, Beschl. v. 20.7.2000 - Verg 1/2000; OLG Celle, Beschl. v. 14.3.2000 - 13 Verg 2/00; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 121 GWB Rn. 1215), und wenn ferner der Grund für die Eilbedürftigkeit feststeht oder glaubhaft gemacht worden ist (Vgl. OLG Celle, a.a.O.; Senat, Beschl. v. 21.8.2002 - Verg 39/02).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - Verg 18/12

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung eines Funktionstests im Rahmen der

    Dies bedeutet, dass dem Antrag nach § 121 GWB in der Regel stattzugeben ist, wenn die sofortige Beschwerde des Auftraggebers gegen die Entscheidung der Vergabekammer begründet erscheint oder zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Beschwerde besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 30.7.2008 - VII Verg 16/08 u. Beschl. v. 20.11.2001 - Verg 33/01; BayObLG, Beschl. v. 13.8.2001 - Verg 10/01, NZBau 2001, 643, 633 = VergabeR 2001, 401, 404; OLG Bremen, Beschl. v. 20.7.2000 - Verg 1/2000; OLG Celle, Beschl. v. 14.3.2000 - 13 Verg 2/00; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., 2011, § 121 GWB, Rdnr. 17), und wenn ferner der Grund für die Eilbedürftigkeit feststeht oder glaubhaft gemacht worden ist (vgl. OLG Celle, a.a.O.; Senat, Beschl. v. 21.8.2002 - Verg 39/02).
  • VK Südbayern, 25.07.2007 - Z3-3-3194-1-30-06/07

    Bieter verfügt über notwendige Zulassung nicht: Ausschluss!

    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 20.01.2003 -Az. Verg 39/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
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