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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04   

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https://dejure.org/2004,1293
BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04 (https://dejure.org/2004,1293)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.2004 - Verg 5/04 (https://dejure.org/2004,1293)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 2004 - Verg 5/04 (https://dejure.org/2004,1293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Ermessens der Vergabekammer bei der Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühren; Rechtmäßigkeit der Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens bei der Gebührenbemessung; Ermessensfehlerfreiheit der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Verbindung mehrerer Nachprüfungsanträge zu einem Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragswert ist Anknüpfungspunkt für die Gebührenbemessung der Vergabekammern! (IBR 2004, 457)

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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 20.1.2004 Verg 21/03) ist die selbständige Anfechtung in Form der sofortigen Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB gegen eine im Sachbeschluss der Vergabekammer enthaltene Kostenfestsetzungsentscheidung statthaft.

    Trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts ist, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahrensrecht (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Naumburg Beschluss vom 23.4.2003, 1 Verg 1/03 = WuW/E Verg 545; BayObLG Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03).

    b) Die von der Kammer vorgenommene und sachlich zutreffende Ermittlung der Gebühren aus dem Auftragswert anhand der herangezogenen Tabelle, die entsprechend der gesetzlichen Lage vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstands abstellt und einen durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand zugrunde legt (Lausen VergabeR 2003, 527/528), ist aus Gründen der Transparenz und im Interesse einer Gleichbehandlung der Bieter nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.1.2004 Verg 21/03).

    Es ist regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn die Vergabekammer, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Transparenz sicherzustellen, zur Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühren mittels einer Gebührentabelle von Richtwerten ausgeht (wie BayObLG Beschluss vom 20.1.2004 Verg 21/03).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Eine Anknüpfung der Gebührenbemessung in erster Linie an das wirtschaftliche Interesse eines Beteiligten ist dem deutschen Recht nicht fremd (siehe z.B. § 6 ZPO, § 12 Abs. 1, § 12 a Abs. GKG; zum Streitwert in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten auch BVerfGE 85, 337/346).
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Die von den Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung des EuGH (Rs C-188/95) betrifft die Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/355/EWG) und ist nicht verallgemeinerungsfähig (vgl. BayObLGZ 2000, 350/352; 2001, 315/323; OLG Köln NJW-RR 2004, 357/359).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Die von den Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung des EuGH (Rs C-188/95) betrifft die Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/355/EWG) und ist nicht verallgemeinerungsfähig (vgl. BayObLGZ 2000, 350/352; 2001, 315/323; OLG Köln NJW-RR 2004, 357/359).
  • BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03

    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert,

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Denn diese bildet, einschließlich des Betrags für die Verlängerungsoption (vgl. BayObLG VergabeR 2004, 121), die Gegenleistung, die der Auftraggeber im Fall des Zuschlags zu erbringen bereit wäre und für die der Bieter seiner objektiven Erklärung zufolge den Auftrag ausführen will.
  • BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Die von den Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung des EuGH (Rs C-188/95) betrifft die Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/355/EWG) und ist nicht verallgemeinerungsfähig (vgl. BayObLGZ 2000, 350/352; 2001, 315/323; OLG Köln NJW-RR 2004, 357/359).
  • OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
    Trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts ist, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahrensrecht (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Naumburg Beschluss vom 23.4.2003, 1 Verg 1/03 = WuW/E Verg 545; BayObLG Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass für alle betreffenden Nachprüfungsverfahren die Gebühr aus der Gebührenstaffel angemessen reduziert wird (ebenso wohl: BayObLG, Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04

    Reduzierung der Gebühr aus der Gebührenstaffel

    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass für alle betreffenden Nachprüfungsverfahren die Gebühr aus der Gebührenstaffel angemessen reduziert wird (ebenso wohl: BayObLG, Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 6).

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Nur wenn die von verschiedenen Bietern erhobenen Rügen alle denselben vergaberechtlichen Verstoß betreffen, kann im Einzelfall eine andere Beurteilung geboten sein (BayObLG v. 13.04.2004 - Verg 5/04 in Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.07.2000 - Verg 5/04   

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https://dejure.org/2000,49887
OLG Koblenz, 19.07.2000 - Verg 5/04 (https://dejure.org/2000,49887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.07.2000 - Verg 5/04 (https://dejure.org/2000,49887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - Verg 5/04 (https://dejure.org/2000,49887)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.07.2000 - Verg 5/04
    Eine Abweichung von der Mittelgebühr und die Festsetzung des Höchstwerts ist nicht von einem lückenlosen Zusammentreffen sämtlicher Erhöhungsmerkmale abhängig (BayObLG v. 04.08.2000 - Verg 3/00 in: www.vergabewelt.de).
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