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   OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - VII-Verg 32/03   

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https://dejure.org/2003,1134
OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - VII-Verg 32/03 (https://dejure.org/2003,1134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2003 - VII-Verg 32/03 (https://dejure.org/2003,1134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - VII-Verg 32/03 (https://dejure.org/2003,1134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluß wegen fehlender Nachunternehmererklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 141 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 687
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03
    Zum Ausschluss des Angebots zwingt vielmehr bereits, dass Angaben und Erklärungen fehlen, die der Auftraggeber in seinen Ausschreibungsunterlagen zulässigerweise gefordert hat und die infolge dessen als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen (BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - X ZB 43/02 m.w.N.).
  • VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04

    Baumaßnahmen beim Herrichten des Schlosses...

    Ein Angebot, aus dem sich Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei ergeben, ist somit unvollständig und dementsprechend von der Wertung auszuschließen (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03).

    Denn sie ermöglicht es der ASt, ihr in Bezug auf die geforderte (wettbewerbserhebliche) Nachunternehmererklärung bis dahin unvollständiges Angebot zu ergänzen oder zu ändern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03 mwN, zur Wettbewerbserheblichkeit von Nachunternehmererklärungen s.a. OLG Dresden, Beschl. v. 11.2.2003, 15 U 1627/01 und Bay ObLG v. 25.9.2001 und v. 11.2.2004 aaO).

    Zum Ausschluss des Angebots zwingt vielmehr bereits, dass Angaben und Erklärungen fehlen, die der Auftraggeber in seinen Ausschreibungsunterlagen zulässigerweise gefordert hat und die infolge dessen als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung, relevant sein sollen (BGH, Beschl. v. 18.2.2003 =X ZB 43/02 m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03).

  • VK Düsseldorf, 30.09.2003 - VK-25/03

    Eigenes Angebot zwingend auszuschließen: Kein Interesse am Auftrag!

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat in diesem Sinne etwa das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses als zwingenden Ausschlussgrund angesehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 ­ Verg 32/03).

    Damit können im Wege einer Nachverhandlung insbesondere nicht fehlende, zwingende Angaben im Angebot nachgeholt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 - Verg 32/03 - ).

    Sie hat damit eine in den Verdingungsunterlagen geforderte Erklärung nicht abgegeben, die der Auftraggeber zulässigerweise gefordert hat und die dem Vergleich der Angebote untereinander dienen sollte (vgl. zur Nachunternehmererklärung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 ­ Verg 32/03).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

    Bezieht sich die Unklarheit oder Widersprüchlichkeit auf vom Auftraggeber geforderte Angaben und/oder Erklärungen, folgt der Ausschluss des Angebots freilich nicht aus § 25 Nr. 1 Abs. 1 c, § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A, vielmehr aus § 25 Nr. 1 Abs. 2 a in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.6.2003 - 11 Verg 4/03; Senat, Beschl. v. 30.7.2003 - Verg 32/03, VergabeR 2003, 687, 689; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.10.2005 - 1 Verg 5/05 - zur insoweit identischen Rechtslage nach der VOB/A).
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