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   BGH, 28.05.1963 - VI ZR 166/62   

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https://dejure.org/1963,7578
BGH, 28.05.1963 - VI ZR 166/62 (https://dejure.org/1963,7578)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1963 - VI ZR 166/62 (https://dejure.org/1963,7578)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1963 - VI ZR 166/62 (https://dejure.org/1963,7578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1025
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 67/62
    Auszug aus BGH, 28.05.1963 - VI ZR 166/62
    Der erkennende Senat hat diese Auffassung, nach welcher der Versicherungsschutz eine sonst nicht bestehende Haftung begründen soll, bereits abgelehnt (Urteil vom 29. Januar 1963 - VI ZR 67/62 = VersR 63, 243).
  • BGH, 28.04.1959 - VI ZR 42/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1963 - VI ZR 166/62
    Der erkennende Senat halt hinsichtlich der Frage, wann ein Verstoß im Straßenverkehr zugleich als Verletzung der besonderen Berufspflicht im Sinne von § 903 Abs. 1 RVO anzusehen ist, an seiner auch vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 28. April 1959 (NJW 59, 1779 = VersR 59, 715) fest.
  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

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  • OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99

    Grobe Fahrlässigkeit bei Mitnahme auf einem mit Strohballen beladenen Anhänger

    Dennoch sei angemerkt, dass nach Auffassung des Senats von einem kausalen Anerkenntnisvertrag zum Grund des erhobenen Anspruchs nicht ausgegangen werden kann, sondern in der Überweisung des mit Schreiben vom 13.10.1997 geforderten Betrages von 33.840,22 DM mit dem Bemerken "zum Ausgleich der Forderung" allenfalls ein schlüssig erklärtes Anerkenntnis der konkreten Forderung liegen kann (vgl. BGH VersR 1963, 1025/6; NJW 1995, 3311/2).
  • OLG Hamm, 10.02.1994 - 27 U 198/93

    Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit dort vorhandener Verschmutzungen bei Sturz

    Sie erfolgten - ohne weiteres - nur zur Klaglosstellung der Kl. Es ist nicht dargetan oder sonstwie ersichtlich, daß an die Zahlungen weitere rechtliche Konsequenzen hätten geknüpft werden sollen (vgl. BGH VersR 63, 1025; OLG Köln VersR 1983, 977 (978)).
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