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BGH, 01.02.1968 - II ZR 79/65 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NJW 1968, 836
- MDR 1968, 390
- VersR 1968, 289
- DB 1968, 436
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1967 - II ZR 19/65
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall; Fehlerhafte Bedienung des Backbordsignals …
Auszug aus BGH, 01.02.1968 - II ZR 79/65
II ZR 19/65 URTEIL Verkündet am 1. Februar 1968.
- BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87
Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im …
Das ergibt sich - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - schon daraus, daß die KVO-Versicherung nach dem eindeutigen Wortlaut ihrer Bedingungen eine Haftpflicht- und keine Sachversicherung ist (…Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. § 129 Anm. 1 B b; BGH Urteile vom 07.12.1961 - II ZR 254/59 - VersR 1962, 129; vom 01.02.1968 - II ZR 79/65 - VersR 1968, 289; vom 12.03.1975 - IV ZR 102/74 - VersR 1975, 655, 656; vom 24.03.1976 - IV ZR 8/75 - VersR 1976, 480, 481). - BGH, 09.11.2004 - VI ZR 311/03
Schadensersatz wegen Nichtunterhaltung einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung
Denn zu der in dieser Vorschrift angeordneten Pflichtversicherung hatte der Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung die Ansicht vertreten, sie schütze im Unterschied zur Transportversicherung das Interesse des Unternehmers, von seiner Haftpflicht gegenüber seinem Auftraggeber befreit zu werden, nicht aber dessen Integritätsinteresse (BGH, Urteile vom 7. Dezember 1962 - II ZR 254/59 - VersR 1962, 129 und vom 1. Februar 1968 - II ZR 79/65 - VersR 1968, 289; vgl. Thume, VersR 2004, 1222, 1223). - BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94
Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten …
Stünde das behauptete Haftpflichtereignis in keinerlei Beziehung zum versicherten Risiko, so wäre die im Deckungsprozeß erhobene Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. RGZ 159, 16, 19f.; BGH, Urteil vom 1.2.1968 - Il ZR 79/65, VersR 1968, 289).
- BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht
Eine solche Umwandlung setzt rechtlich voraus, daß der Versicherungsnehmer (VN) den Haftpflichtanspruch erlaubterweise oder - bei Bestehen eines Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots - ohne den ihm nachteiligen Grad von Verschulden anerkannt und getilgt hat (vgl. BGH VersR 1968, 289). - BGH, 12.03.1975 - IV ZR 102/74
Anspruchsabtretung - Unmittelbarer Zahlungsanspruch - Haftpflicht - …
1. Die Versicherung, die die Firma R a b B H B als Unternehmer des gewerblichen Güterfernverkehrs zur Deckung der nach der KVO bestehenden Schadenshaftung bei den Beklagten pflichtgemäß ( § 2 ? Abs. 1 GüKG) abgeschlossen hat, ist eine Haftpflichtversicherung (BGH NJW 1968, 836). - OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 137/02
Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung; Recht auf Leistungsfreiheit des …
Leistungsfreiheit tritt nur dann nicht ein, wenn die Regulierung in einer Situation erfolgt, in der die Verweigerung schlechthin unzumutbar ist, einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen und den Versicherungsnehmer in seinem Ansehen herabsetzen würde (BGH VersR 1968, 289; 1969, 405; 1985, 83). - BGH, 12.03.1969 - IV ZR 610/68
Gewährung von Versicherungsschutz nach einem Verkehrsunfall - Verletzung von …
Eine offenbare Unbilligkeit liegt danach vor, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer mit der Bindung an das durch Leistungsfreiheit sanktionierte Befriedigungsverbot ein Verhalten zumutet, das nach allgemeinen Anschauungen dem Anstand und den guten Sitten nicht entspricht (BGH VersR 1968, 289).