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   BGH, 20.09.1973 - II ZR 119/72   

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https://dejure.org/1973,2582
BGH, 20.09.1973 - II ZR 119/72 (https://dejure.org/1973,2582)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1973 - II ZR 119/72 (https://dejure.org/1973,2582)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1973 - II ZR 119/72 (https://dejure.org/1973,2582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nebel - Schlechte Sicht - Radarfahrt - Sorgfaltspflicht - Oberrhein

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 212
  • VersR 1974, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1964 - II ZR 103/62
    Auszug aus BGH, 20.09.1973 - II ZR 119/72
    Außerdem gewinnt bei unsichtigem Wetter die Einhaltung schiffahrtsüblicher Kurse für die Sicherheit des Verkehrs eine ihr bei sichtigem Wetter nicht zukommende (vgl. BGH LM Nr. 3 zu BinnSchStrO, Urt. v. 13, Januar 1964 - II ZR 103/62*]) Bedeutung.
  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 79/70

    Sorgfaltspflicht - Nebel - Eingeschränkte Sicht - Bergfahrt - Talfahrt

    Auszug aus BGH, 20.09.1973 - II ZR 119/72
    Ferner sind in solchen Fällen Berg- und Talfahrt grundsätzlich gehalten, gestreckte Kurse zu fahren (vgl. BGH VersR 1972, 852, 853, Urt. v. 5. Juni 1972 - II ZR 79/70).
  • BGH, 24.06.1974 - II ZR 46/73

    Nautische Sorgfaltspflicht - Sichtbehinderung - Nebel - Radarschirm -

    Deshalb darf der Radartalfahrer nur dort von der Abgabe des Dreitonzeichens, der Fahrverminderung oder dem Stoppen absehen, wo er, wie regelmäßig im Falle einer Kursverständigung, gewiß sein kann, daß der Kurs der anderen Fahrzeuge im Revier den Eintritt jeglicher Gefahrenlage ausschließt (vgl. auch BGH, Urt. v. 20.9. 1973 - II ZR 119/72, VersR 1974, 188).

    Jedoch konnte "Union XIII" nicht darauf vertrauen, daß "VTG 17" nach dem Passieren der Kleinen Gieß rechtsrheinisch bleiben werde, weil der Radartalfahrer die Sichtverhältnisse des 1 200 m unterhalb herankommenden V nicht kannte, diese mithin für einen Übergang auf die linke Stromseite noch ausreichend sein konnten, außerdem die Bergfahrt in diesem Bereich üblicherweise nach linksrheinisch hinübergeht (vgl. hierzu die Fahrregeln im Rheinatlas S. 50), ein Übergang somit nicht überraschend war (vgl. auch BGH, Urt. v. 20.9. 1973 - II ZR 119/72, VersR 1974, 188).

    Denn infolge der Ausbreitung der Radarschiffahrt und ihrer weitgehenden Unabhängigkeit von der optischen Sicht muß die Nichtradarfahrt bei jedem Wetter in Rechnung stellen, daß gegenkommende, von ihr aber noch nicht wahrgenommene Radarfahrer in Revier sind, und dementsprechend ihr Verhalten einrichten (BGH, Urt. v. 20.9. 73 - II ZR 119/72, VersR 1974, 188).

  • OLG Köln, 23.01.2001 - 3 U 156/00

    Zur Frage des Verschuldens des bei unsichtigem Wetter fahrenden Schiffsführers

    Das entband zwar den Schiffsführer des TMS "L." als Radartalfahrer nicht generell von der Pflicht, auch seinerseits alles zu tun, um Kollisionen mit Gegenkommern zu vermeiden (vgl. hierzu BGH, VersR 1974, 188).
  • BGH, 20.09.1973 - II ZR 118/72

    Kursweisung - Kursweisungsbefugnis - Bergfahrer - Radartalfahrt - Schlechte Sicht

    Insoweit kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die der Senat in seinem in der Parallelsache II ZR 119/72 ergangenen Urteil vom 20. September 1973 im Zusammenhang mit der Beurteilung des Verhaltens der beiden Fahrzeuge gemacht hat.
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 25.03.2008 - 441 Z - 2/08
    Zu seinen Lasten fällt zusätzlich ins Gewicht, dass er vom schifffahrtsüblichen Kurs abgewichen ist, dessen Einhaltung bei unsichtigem Wetter besondere Bedeutung zukommt (BGH VersR 1974, 188, 189).
  • OLG Köln, 03.06.1983 - 3 U 262/82
    Mit der Gegenwart von Radarfahrern im Revier mußte der Beklagte zu 2) aber rechnen (vgl. BGH VersR 74, 188).
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