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   OLG Celle, 14.07.1978 - 8 U 3/78   

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https://dejure.org/1978,5913
OLG Celle, 14.07.1978 - 8 U 3/78 (https://dejure.org/1978,5913)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.1978 - 8 U 3/78 (https://dejure.org/1978,5913)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - 8 U 3/78 (https://dejure.org/1978,5913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I c; AKB § 13 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug, wie sie § 12 (1) I c AKB voraussetzt, steht auch nicht entgegen, dass - wovon im Revisionsverfahren auszugehen ist - das auf den Berghang auftreffende und über diesen abfließende Wasser Steine mit sich geführt hat, von denen dann einer gegen das Fahrzeug geraten ist (vgl. schon BGH, Urteil vom 21. Mai 1964 aaO; OLG Celle VersR 1979, 178) .
  • AG Bremen, 16.01.2015 - 7 C 323/14

    Versicherungsschutz für Fahrzeugschaden durch herabfallenden Ast einen Tag nach

    Die Zerstörungskraft des Gegenstandes muß wesentlich bestimmt sein durch die Bewegungsenergie der Naturgewalt, gegen deren Einwirkung der Versicherungsschutz besteht." ... "Nach allgemeinen Verständnis endet der Versicherungsschutz dort, wo der Sturm andere Naturgewalten lediglich auslöst, ohne selbst die Zerstörung direkt zu bewirken" (Bundesgerichtshof, aaO; Knappmann, aaO; entsprechend bereits: OLG Celle, Urt.v. 14.07.1978, BeckRS 2009, 18097).
  • AG Essen-Borbeck, 07.12.2004 - 6 C 320/04

    Überschwemmungsschaden und Teilkaskoschaden

    Einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug, wie sie § 12 (1) I c AKB voraussetzt, steht auch nicht entgegen, dass - wovon im Revisionsverfahren auszugehen ist - das auf den Berghang auftreffende und über diesen abfließende Wasser Steine mit sich geführt hat, von denen dann einer gegen das Fahrzeug geraten ist (vgl. schon BGH, Urteil vom 21. Mai 1964 aaO; OLG Celle VersR 1979, 178).
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