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   OLG Frankfurt, 15.02.1984 - 19 U 237/82   

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https://dejure.org/1984,3570
OLG Frankfurt, 15.02.1984 - 19 U 237/82 (https://dejure.org/1984,3570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.1984 - 19 U 237/82 (https://dejure.org/1984,3570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 19 U 237/82 (https://dejure.org/1984,3570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 15; ARB 75 § 16; ARB 75 § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; Kostenauslösende Maßnahme; Abstimmung mit Rechtsschutzversicherer; Verletzung der Obliegenheit; Beweislast; Grobe Fahrlässigkeit; Ablehnung des Versicherungsschutzes; Leistungsfreiheit; Stichentscheid eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB §§ 15, 16, 17

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ARB §§ 15, 16, 17

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 857
  • VersR 1984, 8s7
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Dies entspricht auch der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf VersR 2001, 233 unter II 2, OLG Hamm VersR 1999, 1362 unter II 2, OLG Köln r+s 1991, 419, 420 f., jeweils mit Hinweisen auf frühere Rechtsprechung; OLG Frankfurt VersR 1984, 857 unter II; a.A. OLG Karlsruhe VersR 1999, 613 unter I 1 b).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04

    Anspruch auf Deckungsschutz für Zahlungsklage gegen Notar nach Vorlage eines

    Dass dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit des Stichentscheids nicht mehr zur Verfügung steht, wenn ein ihm ungünstiges Urteil vorliegt und dieses auch nicht mehr auf ein Rechtsmittel abgeändert werden kann, wird zum Teil in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Frankfurt VersR 1984, 857; Harbauer, a.a.O., § 17 Rdnr.11).

    Lehnt der Versicherer Deckungsschutz wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung ab, ohne auf die Möglichkeit des Stichentscheids hinzuweisen, verliert er sein Recht, den Deckungsschutz später wegen fehlender Erfolgsaussicht zu versagen (OLG Frankfurt, VersR 1984, 857 (860).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00

    Rechtsschutzversicherung; Versicherungsschutz; Darlehensvertrag ; Unterrichtung;

    Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 05.03.1992 - 8 U 2784/91

    Unterlassung der Mitteilung einer Streitverkündung an einen

    Zu Recht weisen deshalb Harbauer (3. Aufl., § 15 ARB, Rdnr. 29) und Prölss (Prölss/Martin, 24. Aufl., Anm. 5 zu § 15 ARB) darauf hin, daß die bloße Tatsache, daß der Versicherer die Erfolgsaussichten nicht prüfen und keinen Einfluß auf das Verfahren nehmen konnte, für die Annahme der Kausalität zwischen Obliegenheitsverletzung und Versicherungsleistung nicht ausreichen (ebenso OLG Frankfurt VersR 1984, 857).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1998 - 7 U 234/97

    Anspruch gegen Rechtsschutzversicherung auf Erstattung außergerichtlicher Kosten

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  • AG Arnsberg, 03.07.1991 - 3 C 751/90

    Anspruch eines Mandanten gegenüber seinem Rechtsschutzversicherer auf

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