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LG Heidelberg, 31.05.1989 - O 126/88 KfH II |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Provisionsabgabeverbot gemäß § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als eine dem Art. 85 Abs. 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) zuwiderlaufende Kartellabsprache; Eignung zur Handelsbeeinträchtigung gemäß Art. 85 Abs. 1 EWGV; ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EWGV Art. 3; EWGV Art. 5; VAG § 81 Abs. 2; Vo über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 362
- VersR 1989, 941
- BB 1989, 1845
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 19.10.1999 - 25 U 3393/99
Zurückverweisung des Rechtsstreits nach Erlaß eines Aufrechnungsvorbehaltsurteils …
Es kann dahin gestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die weiterhin anzuwendende (vgl. BGH VersR 1985, 485) Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für die Privatversicherung vom 8.3.1934 über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Lebensversicherung (VerAfP 1934, 99) zur Nichtigkeit der vom Kläger behaupteten, angeblich zwischen der ... und dem Beklagten getroffenen Provisionsabgabevereinbarung nach § 134 BGB führt und damit zur Anwendbarkeit von § 817 S. 2 BGB (so die wohl noch h. M.; vgl. BGH VersR 1985, 485; OLG Köln VersR 1991, 1373; OLG Hamburg VersR 1995, 817; KG VersR 1995, 445; s. a. EuGH VersR 1994, 161) oder ob das Verbot der Provisionsabgabe mit den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des EG-Vertrags unvereinbar und damit unbeachtlich ist (so LG Heidelberg VersR 1989, 941 m. abl. Stellungnahme von Müller-Stein S. 942; Dreher VersR 1995, 1 ff). - OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93
Reichweite des Provisionsabgabeverbots
Der Senat lässt die Frage offen, ob das Provisionsabgabeverbot wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht unwirksam ist (so LG Heidelberg, VersR 89, 941; unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des KG, VersR 91, 289).