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OLG Karlsruhe, 01.02.1990 - 12 U 218/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 17 Abs. 2 S. 1 und 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1389
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22
Voraussetzungen des Rechtsschutzfalls "Kauf/Erwerb" im Rahmen einer …
Auch dann, wenn der Stichentscheid offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht, hat der Versicherer daher die Kosten des Stichentscheids zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.2. 1990 - 12 U 218/89). - LG Hannover, 13.05.2005 - 8 O 63/05
Stichentscheid für den Rechtsschutzversicherer: ersichtliche falsche Beurteiltung …
Denn der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung von dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts besteht in jedem Fall und unabhängig von dessen Ergebnis (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1990, 1389 [OLG Karlsruhe 01.02.1990 - 12 U 218/89] ). - LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23
Rechtsschutzversicherung: Kosten für Stichentscheid erstattet
Abs. 2 die Kosten des Stichentscheids in jedem Fall und unabhängig von dessen Ergebnis zu tragen (s. auch OLG Karlsruhe r+s 1990, 239).