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   OLG Hamm, 09.08.1989 - 20 U 292/88   

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https://dejure.org/1989,3774
OLG Hamm, 09.08.1989 - 20 U 292/88 (https://dejure.org/1989,3774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.1989 - 20 U 292/88 (https://dejure.org/1989,3774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 1989 - 20 U 292/88 (https://dejure.org/1989,3774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 843
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 327/85

    Ermittlung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1989 - 20 U 292/88
    Mit seiner Klage hat der Kläger, gestützt auf eine Entscheidung des erkennenden Senats (NJW 86, 2888), die Auffassung vertreten, auch für eine teilstationäre Behandlung werde das vereinbarte Krankenhaustagegeld geschuldet.

    Diese Rechtsfrage hat der Senat in seinem Urteil vom 23.05.1986 (NJW 86, 2888), welches einen vergleichbaren Sachverhalt einer Behandlung in derselben Klinik betraf, bejaht und zur Begründung folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZR 133/82

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Beurlaubung nach Hause

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1989 - 20 U 292/88
    Daß der Begriff des Krankenhaustagegeldes nicht notwendig den Zeitabschnitt von 24 Stunden voraussetzt, folgt auch aus den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (VersR 84, 675 ff, 677 ff), die - für den Fall der sog. Beurlaubung aus (unstreitig) stationärer Behandlung - die Auslegung für möglich halten, daß auch bei nur stundenweisem Aufenthalt in einer Klinik der volle Anspruch auf Krankenhaustagegeld begründet ist.
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1989 - 20 U 292/88
    Die Beklagte entnimmt der in VersR 83, 677 veröffentlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung des Begriffs der Rehabilitationsmaßnahme, daß es darauf ankomme, wie im Zeitpunkt der Formulierung der Versicherungsbedingungen (hier 1976) ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den Begriff der stationären Behandlung habe verstehen können.
  • OLG Nürnberg, 28.02.2022 - 8 U 224/21

    Dialysebehandlung - Transportkosten - Erstattung PKV

    Hierfür ist es nach Auffassung des Senats ohne rechtliche Bedeutung, ob von dem Tarif neben der vollstationären Heilbehandlung jedenfalls im Rahmen einer verbraucherfreundlichen Auslegung auch in naheliegender Weise die teilstationäre Heilbehandlung erfasst ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09. August 1989 - 20 U 292/88, juris Rn. 36).

    Der ambulant (lat. ambulare = (umher)gehen, auf- u. abgehen, spazieren gehen, vgl. https://de.pons.com/%C3%BCbersetzung/latein-deutsch/ambulare, abgerufen am 7. Februar 2022) behandelte Patient "geht" - wie hier die Klägerin nach ihren informatorischen Angaben in den Abendstunden ("Abendschicht") - zur Behandlung und verlässt den Ort der Behandlung anschließend wieder (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 09. August 1989 - 20 U 292/88, juris Rn. 21 f.).

  • OLG Nürnberg, 07.02.2022 - 8 U 224/21

    Private Krankenversicherung: Erstattungsfähigkeit von Transportkosten im

    Hierfür ist es nach Auffassung des Senats ohne rechtliche Bedeutung, ob von dem Tarif neben der vollstationären Heilbehandlung jedenfalls im Rahmen einer verbraucherfreundlichen Auslegung auch in naheliegender Weise die teilstationäre Heilbehandlung erfasst ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09. August 1989 - 20 U 292/88, juris Rn. 36).

    abgehen, spazieren gehen, vgl. https://de.pons.com/%C3%BCbersetzung/latein-deutsch/ambulare, abgerufen am 7. Februar 2022) behandelte Patient "geht" - wie hier die Klägerin nach ihren informatorischen Angaben in den Abendstunden ("Abendschicht") - zur Behandlung und verlässt den Ort der Behandlung anschließend wieder (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 09. August 1989 - 20 U 292/88, juris Rn. 21 f.).

  • AG Essen, 03.04.2009 - 20 C 8/09

    Anspruch eines Krankenversicherten auf Wahlleistung bei Beratung und Durchführung

    Dies bedeute, dass zum Begriff der stationären Behandlung auch die vor- und teilstationäre Behandlung gehöre, wie dies vom OLG Hamm bereits mehrfach entschieden sei (OLG Hamm VersR 1987, 354; NJW 1986, 2888; VersR 1990, 843).

    Was die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (VersR 1987, 354; NJW 1986, 2888; VersR 1990, 843) angeht, so hat die Beklagte bereits darauf hingewiesen, dass es sich hierbei jeweils um den Aufenthalt in sogenannten "Tageskliniken" gehandelt hat, in denen der Patient ganztags in die Klinik eingegliedert war, während er sie jeweils nachts zum Zwecke der häuslichen Übernachtung verließ.

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