Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.09.1990 - 20 W 35/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKK 76 § 6 Abs. 1; MBKK 76 § 9 Abs. 2
Pflicht des VN zur Vorlage von Krankenunterlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 608
- VersR 1991, 534
- VersR 1991, 535
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
Private Krankenversicherung: Anspruch auf Vorlage einer Kopie aus der …
Der Senat teilt im Ergebnis die in der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere vom OLG Hamm (VersR 1991, 535 und r+s 1998, 76) vertretene Ansicht, dass es einer Einzelfallbeurteilung bedarf, ob der Eintritt des Versicherungsfalles auch ohne Einsicht in die Krankenakte beurteilt werden kann und dass der Versicherer das Patientenblatt nur bei berechtigtem Interesse verlangen kann. - OLG Hamm, 16.11.2018 - 20 U 50/18
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines Anspruchs des Versicherungsnehmers …
Mehr Zurückhaltung kann von der Beklagten vor dem Hintergrund des ihr zustehenden Ermessensspielraums kaum verlangt werden, zumal nach den Ausführungen unter 1. rückblickend eine abschließende Beurteilung anhand der vorgelegten Unterlagen selbst nach einer sachverständigen Untersuchung, die die Beklagte gegebenenfalls noch hätte veranlassen können, nicht zweifelsfrei möglich war und ist (vgl. zu diesem Fall Senat Beschl. v. 4.9.1990 - 20 W 35/90, r+s 1991, 104;… Voit in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 213 Rn. 31) . - OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 81/01
Krankentagegeldanspruch bei Verfassen einzelner Diktate über das Ruhen der …
Das schließt jedoch die über die Informationserteilung hinausgehende Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht ein (OLG Hamm, NJW-VHR 1997, 267, 268; VersR 1991, 535, 536). - OLG Hamm, 26.02.1997 - 20 U 16/96
Zulässigkeit des inhaltlichen Bestreitens ärztlicher …
§ 9 Abs. 2 S. 1 MB/KT 94 1994 entspricht, hat der Senat (VersR 1991, 535, 536) ausgeführt, daß der Versicherungsnehmer von § 9 Abs. 2 MB/KK 76 schon nach dem Wortlaut nur zur Erteilung von Auskünften verpflichtet wird. - LG Augsburg, 04.04.2023 - 95 O 3213/19
Wartezeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Denn bei ungerechtfertigter Ablehnung der Leistung wird die Fälligkeit in dem Zeitpunkt als eingetreten fingiert, indem dem Berechtigten die Entscheidung mitgeteilt wird (StRspr, BGH NJW 2000, 2021 = VersR 2000, 753; VersR 1997, 433; 1990, 153; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1460; OLG Hamm VersR 1991, 535; 1990, 82; r+s 1994, 241; OLG Köln VersR 1990, 373).