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   OLG Düsseldorf, 07.04.1992 - 4 U 112/91   

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https://dejure.org/1992,8994
OLG Düsseldorf, 07.04.1992 - 4 U 112/91 (https://dejure.org/1992,8994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.1992 - 4 U 112/91 (https://dejure.org/1992,8994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 1992 - 4 U 112/91 (https://dejure.org/1992,8994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1 Abs. 2; MBKK 76 § 4 Abs. 1; MBKK 76 § 4 Abs. 4
    Behandlung einer Neurodermitis im Sanatorium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - 4 U 78/03

    Zur Kostendeckung einer Klimakur am Toten Meer durch eine private

    (Senat, VersR 1993, 41).

    Beispielsweise schließt der Versicherungstarif Sanatoriumsaufenthalte nicht deshalb vom Versicherungsschutz aus, weil sie als erfolglos angesehen werden (vgl. Senat VersR 1993, 41/42), sondern weil der Leistungskatalog unter Berücksichtigung der Prämien so gefasst werden soll, dass die Versicherung kostendeckend möglich ist.

    Entsprechend ist die Versicherung für ausgeschlossene Leistungen wie Sanatoriumsaufenthalte auch dann nicht einstandspflichtig, wenn sie zur Heilung geführt haben (Senat VersR 1993, 41/42).

  • KG, 11.03.2003 - 6 U 171/01

    Eintrittspflicht der Krankenhaustagegeldversicherung: Einordnung einer Klinik als

    Entscheidend für die Abgrenzung sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse in der betreffenden Einrichtung, wie sie sich aus dem Leistungsangebot insgesamt ergeben (OLG Stuttgart NVersZ 1999, 265 f.; OLG Düsseldorf r + s 1992, 388; LG Trier r + s 1999, 341; Schoenfeldt/Kalis in Bach/-Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl., Rn. 104 zu § 4 MB/KK), so dass es auf die Einordnung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. nicht entscheidend ankommen kann.
  • LG Landau/Pfalz, 19.12.2002 - 1 S 241/02

    Krankenversicherung: Leistungsausschluss bei stationärer Heilbehandlung in einer

    Ein akuter Anlass wird in Notfällen - etwa im Falle eines lebensbedrohenden Herzinfarktes - bejaht (Proelss/Martin § 4 MB/KK 94 RdNr. 33; OLG Düsseldorf VersR 1993, 41).

    Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass bei einer notfallmäßigen Aufnahme eine in der näheren Umgebung liegende Krankenanstalt aufgesucht worden wäre (so auch OLG Düsseldorf VersR 93, 41).

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