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   OLG Schleswig, 27.08.1992 - 16 U 32/92   

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https://dejure.org/1992,17630
OLG Schleswig, 27.08.1992 - 16 U 32/92 (https://dejure.org/1992,17630)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.08.1992 - 16 U 32/92 (https://dejure.org/1992,17630)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. August 1992 - 16 U 32/92 (https://dejure.org/1992,17630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; BB Nr. 13.1.2
    Begriff der "sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 159
  • VersR 1993, 736
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 9 U 163/09

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für volljährige Kinder des

    Ziel der Vorschrift ist, dass Kinder solange in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sein sollen, wie sie sich im Rahmen eines durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungsweges (Schule/Berufsausbildung = Lehre oder Studium) noch in der notwendigen einheitlichen (Erst-) Ausbildungsphase zu einem Beruf befinden und deshalb noch nicht zur Finanzierung einer eigenen Versicherung in der Lage sind (vgl. OLG Köln, 5. Senat, VersR 1993, 430; OLG Düsseldorf VersR 1998, 966; VersR 1994, 1172; OLG Schleswig VersR 1993, 736; vgl. auch Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Privathaftpfl. Nr. 2 Rn 4).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 20 O 228/09

    Dauer der Mitversicherung eines Kindes für die Zeit einer notwendigen

    Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer geht es für den Versicherer erkennbar darum, dass seine Kinder mitversichert sind, solange er für sie Unterhalt leisten muss, dass er also nicht im Rahmen seiner wegen der Berufsausbildung gegenüber den Kindern fortbestehenden Unterhaltsverpflichtung für diese eine gesonderte Privathaftpflichtversicherung abschließen oder finanzieren muss (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1172; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 677 ff.; OLG Schleswig, VersR 1993, 736; OLG Köln, VersR 1993, 430).
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