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   OLG Stuttgart, 02.05.1994 - 20 U 69/94   

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https://dejure.org/1994,3317
OLG Stuttgart, 02.05.1994 - 20 U 69/94 (https://dejure.org/1994,3317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.1994 - 20 U 69/94 (https://dejure.org/1994,3317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 1994 - 20 U 69/94 (https://dejure.org/1994,3317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschädigter; Bewußtsein; Schmerzensgeldanspruch; Schmerzensgeld; Wiedergutmachung; Rechtsprechung; Verschulden; Sühnegedanke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847
    Schmerzensgeldanspruch eines kurze Zeit nach einem Unfall verstorbenen bewußtlosen Verletzten

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3016
  • VersR 1994, 736
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.1994 - 20 U 69/94
    c) Neuerdings (vgl. NJW 93, 781) ist der BGH sogar der Meinung, in Fällen, bei denen die Zerstörung der Persönlichkeit durch den Fortfall der Empfindungsfähigkeit geradezu im Mittelpunkt stehe, sei ein Schmerzensgeld nicht nur als symbolischer Akt der Wiedergutmachung gerechtfertigt.
  • OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Versterben des Unfallopfers kurz nach dem Unfall

    Das Gericht hat daher "im Hinblick auf den Sühnegedanken" lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld von 2.500,00 DM zugesprochen (VersR 94, 736).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Entgegen der Auffassung der Kläger war bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen, daß Dr. L. die schweren Gesundheitsschäden lediglich rund 21 Monate ertrage mußten; es war auch nicht - sozusagen als Ausgleich hierfür - schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, daß das Leben Dr. L. durch den Unfall frühzeitig beendet worden ist (ebenso Jaeger VersR 96, 1177, 1182; OLG Hamm NZV 97, 233, 234; OLG Oldenburg VersR 96, 726, 727; vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 96, 985 und OLG Stuttgart VersR 94, 736, 737: Nach OLG Düsseldorf gibt es bei lediglich kurzzeitigem Überleben von einigen Stunden gar kein, nach OLG Stuttgart lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld; ablehnend insoweit allerdings OLG Hamm und OLG Oldenburg a.a.O.; a.A. dagegen - die zeitliche Dauer der Verletzungsphase als weitgehend unerheblich ansehend - OLG München OLGR 96, 111):.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 W 2/07

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Verkehrsunfallklage: Stillschweigender

    Unter Einbeziehung der veröffentlichten Vergleichsfälle (vgl. BGH, a. a. O., OLG Stuttgart VersR 1994, S. 736; OLG Hamm NZV 1997, S. 233) erscheint dem Senat ein Schmerzensgeld von 500, 00 EUR angemessen aber auch ausreichend.
  • OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96

    Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma

    Schmerzensgelder der vom Landgericht ausgeurteilten symbolischen Größenordnung werden - soweit hier von Interesse- von den Gerichten zugesprochen, wenn der Verletzte bewußtlos nur wenige Stunden überlebt (vgl. z. B. OLG Stuttgart, 2.5. 94, NJW 94, 3016; OLG Düsseldorf, 11.3. 96, NJW 97, 806).
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