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   BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94   

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https://dejure.org/1995,3501
BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94 (https://dejure.org/1995,3501)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1995 - IV ZR 196/94 (https://dejure.org/1995,3501)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - IV ZR 196/94 (https://dejure.org/1995,3501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Beamte - Entlassung wegen Dienstunfähigkeit - Vermutung der vollständigen Berufsunfähigkeit - Nachprüfungsrecht des Versicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 7
    Bedeutung der sogenannten Beamtenklausel für die Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ §§ 2, 7
    Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 150
  • MDR 1996, 588
  • VersR 1995, 1174
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94
    Enthält § 2 Abs. 6 B-BUZ eine unwiderlegbare Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit für den Fall der Entlassung oder der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand infolge gesundheitsbedingter Dienstunfähigkeit, hat das zugleich Bedeutung für die Auslegung einer Regelung, mit der sich der Versicherer nach einem Leistungsanerkenntnis (§ 5 B-BUZ) die Nachprüfung seiner Leistungspflicht - wie hier mit § 7 der Bedingungen - vorbehält (Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903 unter 4 e).

    a) Die von der Beklagten mit § 2 B-BUZ getroffene Regelung entspricht in ihren Absätzen 1 bis 4 der Klausel, die der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1989, aaO., zu beurteilen hatte.

    Das zu § 2 Abs. 5 B-BUZ insoweit Ausgeführte gilt deshalb hier ebenso (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 14. Juni 1989, aaO., unter 4 c).

    Mit der unwiderlegbaren Vermutung in § 2 Abs. 6 B-BUZ sind dieser Nachprüfung im Anwendungsbereich dieser Klausel jedoch von vornherein Grenzen gezogen (Senatsurteil vom 14. Juni 1989, aaO., unter 4 e).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94
    Das führt bei einem entlassenen Widerrufsbeamten im Ergebnis zu einem völligen Neuaufrollen des für den Eintritt von Berufsunfähigkeit maßgeblichen Sachverhalts, das dem Versicherer im Rahmen eines vorbehaltenen Nachprüfungsverfahrens wegen der Bindungswirkung des Anerkenntnisses nicht erlaubt ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91 - VersR 93, 562 unter III, 1).
  • BGH, 16.11.2016 - IV ZR 356/15

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls im Fall

    Mit sog. Beamtenklauseln kann der Versicherer eine unwiderlegbare Vermutung der vollständigen Berufsunfähigkeit für die Dauer einer gesundheitsbedingten vorzeitigen Pensionierung oder Entlassung schaffen (vgl. Senatsurteile vom 5. Juli 1995 - IV ZR 196/94, VersR 1995, 1174 unter II 2 b bb [juris Rn. 30]; vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88, NJW-RR 1989, 1050 unter 3 d und 5 [juris Rn. 21, 37]); nach diesen Klauseln "gilt" die gesundheitsbedingte Versetzung in den Ruhestand "auch" als vollständige Berufsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1989 aaO unter 2 a [juris Rn. 12]).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 58/22

    Leistungsansprüche eines Beamten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung;

    c) Etwas anderes folgt nicht aus der Rechtsprechung des Senats zu so genannten einfachen Beamtenklauseln (vgl. Senatsurteile vom 16. November 2016 - IV ZR 356/15, r+s 2017, 85 Rn. 15; vom 5. Juli 1995 - IV ZR 196/94, VersR 1995, 1174; vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88, VersR 1989, 903).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02

    Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus

    Davon abzugehen, besteht kein Grund, da die Entscheidung mit der Rechtsprechung des BGH in Einklang steht (VersR 1997, 1520; 1989, 903, 905; 1995, 1174, 1176).

    Dem steht nicht entgegen, dass der gemeinhin eine unwiderlegliche Vermutung kennzeichnende Terminus "gilt" in § 2 Nr. 10 BUZ keine Verwendung gefunden hat, da die Formulierung der oben wiedergegebenen verschiedenen Tatbestände der Berufsunfähigkeit deutlich erkennen lässt, dass die einleitenden Wendungen "Berufsunfähigkeit liegt vor" (§ 2 Nr. 1, 2 und 10 BUZ) oder "gilt... als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit" (§ 2 Nr. 3 BUZ) austauschbar sind, ohne dass das zu einer Änderung des Inhalts der jeweiligen Regelung führt (ebenso BGH VersR 1995, 1174 unter II b) bb).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast

    Der Kläger hat als Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen (BGH VersR 1995, 1174 zu II.2a.; NJW-RR 2007, 93 = VersR 2007, 383 zu II.1.).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte

    Teilweise wird hierbei der nach üblichem Sprachgebrauch auf eine unwiderlegbare Vermutung hinweisende Ausdruck "gilt" verwendet (anders in den vom BGH am 05.07.1995 und vom OLG Düsseldorf am 14.11.2000 entschiedenen Fällen, VersR 1995, 1174 bzw. r + s 2001, 345).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 195/16

    Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. einer Beamten-Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Die Klausel enthält damit eine unwiderlegbare Vermutung, so dass der Versicherer weder den Eintritt der Berufsunfähigkeit prüfen noch den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen noch nach das Nachprüfungsverfahren einleiten kann, solange die Pensionierung oder Entlassung aufrechterhalten bleibt (BGH VersR 1989, 903; 1995, 1174; r+s 1996, 374; Hamm r+s 1988, 61; Düsseldorf VersR 2004, 1033; 2001, 972; Frankfurt a. M. VersR 2004, 53; Karlsruhe r+s 2009, 386).
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96

    Auslegung einer Beamtenklausel in einer Kapitallebensversicherung

    Nicht einschlägig sei das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1995 - IV ZR 196/94 - VersR 1995, 1174 [BGH 05.07.1995 - IV ZR 196/94], da in jenem Fall mit der Beamtenklausel darauf abgestellt gewesen sei, daß der versicherte Beamte "ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen" worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der

    Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 174/02

    Berufsunfähigkeit eines Gerichtsvollziehers - Bedeutung einer sog. Beamtenklausel

    Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften begründet nur dann eine unwiderlegliche Vermutung für Berufsunfähigkeit i.S. des privaten Versicherungsrechts, wenn der Versicherungsvertrag eine sog. Beamtenklausel enthält, die genau diese Verknüpfung herstellt (vgl. dazu BGH VersR 1989, 903, 905; VersR 1995, 1174, 1176; VersR 1997, 1520; Senat VersR 2001, 754 und Urt. v. 29.4.03 - 4 U 175/02).
  • LG Dortmund, 03.03.2016 - 2 O 210/14

    Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer

    Diese Regelung enthält eine unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer Beamter ist und allein wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte und nicht aus anderen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist (BGH, IV a ZR 74/88, Urteil vom 14.06.1989 = NJW-RR 1989, 1050, BGH, IV ZR 221/96, Urteil vom 22.10.1997 = VersR 1997, 1520, BGH, IV ZR 196/94, Urteil vom 05.07.1995 = VersR 1995, 1174, OLG Düsseldorf, 4 U 216/99, Urteil vom 14.11.2000 = NVersZ 2001, 360, KG Berlin, 6 U 193/01, Urteil vom 11.06.2002 = VersR 2003, 718, a.A. OLG Nürnberg, 8 U 1208/02, Urteil vom 20.02.2003 = VersR 2003, 1028, OLG Frankfurt, 7 U 204/04, Urteil vom 01.02.2006 = RuS 2008, 122).
  • LG Limburg, 19.12.2001 - 1 O 11/01
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