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   OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94   

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OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94 (https://dejure.org/1995,22068)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.06.1995 - 12 U 186/94 (https://dejure.org/1995,22068)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 12 U 186/94 (https://dejure.org/1995,22068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • tis-gdv.de

    Wertvoller Ladung, unbewachter Parkplatz, Beraubungsschaden, diebstahlsgefährdetes Gut, Diebstahl, Versicherungsbedingungen AGB Konform

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 29; BZG-Bundespolice Ziff. 3.1
    Raub eines Lkw mit wertvoller Ladung in Italien mit Anmerkungen: Prof. Dr. Walter Bayer und Prof. Dr. Egon Lorenz

  • VersR (via Owlit)

    CMR Art. 29; BZG-Bundespolice Ziff. 3.1
    Raub eines Lkw mit wertvoller Ladung in Italien L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1306
  • VersR 1996, 1144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 14.06.1993 - 5 U 262/92

    Recht auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Bewachungsobliegenheit ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94
    Allerdings sind Abweichungen insoweit der Inhaltskontrolle nach dem AGBG unterworfen (Prölss/Martin, VVG 25. Aufl., Anm. 1 A zu § 187; OLG Köln VersR 94, 977 ).

    Auch von einem zur Unwirksamkeit der Regelungen führenden Verstoß gegen die Generalklausel des § 9 AGBG kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. im Ergebnis auch OLG München VersR 94, 92 ; OLG Köln VersR 94, 977 ).

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGHZ 10, 14 = VersR 53, 335 L und st. Rspr.).
  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 197/81

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94
    Maßgeblich für die im Einzelfall vorzunehmende Prüfung ist jedoch insbesondere das Maß der Diebstahlgefahr sowie die Frage, ob nach den konkreten Möglichkeiten eine gesicherte Fahrtunterbrechung auch ohne die Begleitung durch einen Beifahrer möglich ist (vgl. BGH NJW 84, 2033 = VersR 84, 551 ).
  • OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94
    Auch von einem zur Unwirksamkeit der Regelungen führenden Verstoß gegen die Generalklausel des § 9 AGBG kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. im Ergebnis auch OLG München VersR 94, 92 ; OLG Köln VersR 94, 977 ).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05

    Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel

    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3479/95

    Grobes Verschulden i.S. von Art. 29 CMR bei Übernachtung des Fahrers auf dem

    Wenn dennoch eine Route für den Transport gewählt wurde, die ein gesichertes Abstellen des Lkw während der Nachtzeit nicht zuließ, mußte dieser Lkw angesichts des bekannten Verlustrisikos mit einem Beifahrer besetzt werden (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306, 1308).

    Zu berücksichtigen ist vielmehr zusätzlich das Maß der Diebstahlsgefahr einerseits sowie die Frage, ob nach den konkreten Möglichkeiten eine nach menschlichem Ermessen gesicherte Fahrtunterbrechung auch ohne Beifahrer zu gewährleisten war (vgl. BGHZ 84, 2033; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306, 1308).

    In einer solchen Konstellation halten sowohl OLG Karlsruhe ( VersR 1995, 1306, 1308) als auch Lorenz (Anm. zu OLG Oldenburg, VersR 1996, 1171, 1172) den Einsatz eines zweiten Fahrers bzw. Beifahrers für zwingend geboten.

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    Auch für Gütertransporte wird durchaus vertreten, dass ein Risikoausschluss auch für Fälle grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls vereinbart werden kann (Thume/de la Motte, Transportversicherungsrecht 2004, VVG § 152, Rdnr. 250; vgl. auch OLG Köln, RuS 1995, S. 410; OLG München, OLGR 1993, S. 126 ff; OLG München, ZfS 1991, S. 101 ff; OLG Karlsruhe, VersR 1995, S. 1306 ff, m.w.N.; vgl. auch LG Hamburg, VersR 1994, S. 599 ff ).
  • OLG München, 10.01.1997 - 23 U 1628/96

    Erlaubnispflicht der Rechtsberatung in Bremen; Maß des Verschuldens bei

    (Im Ergebnis gleichfalls für grobe Fahrlässigkeit in solchen Fällen: OLG München, OLG-Report 1996, 189 ff. ; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306 ff. mit ablehnender Anm. Bayer und zustimmender Anm. Lorenz; ebenso wohl BGHZ 88, 157, der in einem ähnlich gelagerten Fall eine Zurückverweisung ausgesprochen hat. A. A. OLG München, OLG-Report 1996, 273, 274 für eine nicht besonders diebstahlgefährdete Ladung bei Übernachtung auf einem belebten Rastplatz sowie OLG Nürnberg, VersR 1996, 1436 ff. für den Fall eines bewaffneten Überfalls).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01

    Die Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers bei grober Fahrlässigkeit des

    Abweichungen unterliegen zwar der Inhaltskontrolle nach dem AGBG, jedoch hält die oben zitierte Regelung der Inhaltskontrolle stand, da sie weder überraschend ist, § 3 AGBG, noch die Rechte des Versicherungsnehmers aushöhlt und im Übrigen auch den Grundgedanken des Haftungsrechts Rechnung trägt, § 9 ABGB (OLG Karlsruhe VersR 1995, 1306, 1308 [OLG Karlsruhe 29.06.1995 - 12 U 186/94] ).
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