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   OLG Bamberg, 18.04.1994 - 1 U 234/93   

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https://dejure.org/1994,4366
OLG Bamberg, 18.04.1994 - 1 U 234/93 (https://dejure.org/1994,4366)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.04.1994 - 1 U 234/93 (https://dejure.org/1994,4366)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. April 1994 - 1 U 234/93 (https://dejure.org/1994,4366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k; ARB 75 § 25 Abs. 3
    Reichweite der Baurisikoklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 4 Abs. 1k, § 25 Abs. 3

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung für Bauträgerkunden? (IBR 1996, 105)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 529
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Bei anderer Interpretation - wie sie die Revision fordert - blieben für den erkennbar gewollten umfassenden Ausschluß der Baufinanzierungsrisiken allenfalls die wenigen Fallgestaltungen, in denen die Finanzierungsmodalität, um die gestritten wird, unmittelbar mit den Bauleistungen zusammenhängt, wie dies etwa bei einer Auseinandersetzung um eine Auszahlung nach Baufortschritt angenommen werden könnte (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 630; OLG Bamberg VersR 1995, 529; Maier, VersR 1997, 394, 397).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

    Bei anderer Interpretation - wie sie die Revision fordert - blieben für den erkennbar gewollten umfassenden Ausschluß der Baufinanzierungsrisiken allenfalls die wenigen Fallgestaltungen, in denen die Finanzierungsmodalität, um die gestritten wird, unmittelbar mit den Bauleistungen zusammenhängt, wie dies etwa bei einer Auseinandersetzung um eine Auszahlung nach Baufortschritt angenommen werden könnte (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 630; OLG Bamberg VersR 1995, 529; Maier, VersR 1997, 394, 397).
  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 4/02

    Umfang der Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Diese Frage wird - obwohl sie der Bundesgerichtshof bislang nicht völlig eindeutig entschieden hat (BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485) - inzwischen von der übrigen Rechtsprechung - auch der des hiesigen Senats - grundsätzlich bejaht (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 182; OLG Köln, ZfS 1983, 241; NJW-RR 1989, 346; OLG Hamm, r+s 1999, 419; vgl. auch Berger, Der Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung, VersR 2000, 1321 m.w.N.).

    Dies wiederum setzt nach der Rechtsprechung - einer vom Bundesgerichtshof geprägten Formel folgend (BGH, VersR 1989, 470; 1994, 44) - einen gewissen zeitlichen Zusammenhang sowie einen inneren sachlichen Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung des Bauwerks voraus (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Köln, NJW-RR 1989, 346; VersR 1998, 1013 [für § 3 I d ARB 94, der statt einem "unmittelbaren" Zusammenhang nur noch einen "ursächlichen" Zusammenhang verlangt.]; OLG Hamm, NVersZ 2000, 492, 493).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Bei anderer Interpretation - wie sie die Revision fordert - blieben für den erkennbar gewollten umfassenden Ausschluß der Baufinanzierungsrisiken allenfalls die wenigen Fallgestaltungen, in denen die Finanzierungsmodalität, um die gestritten wird, unmittelbar mit den Bauleistungen zusammenhängt, wie dies etwa bei einer Auseinandersetzung um eine Auszahlung nach Baufortschritt angenommen werden könnte (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 630; OLG Bamberg VersR 1995, 529; Maier, VersR 1997, 394, 397).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

    Diese Auffassung entspricht der ganz überwiegenden Auffassung zum Inhalt des § 4 Abs. 1 k ARB 75 (OLG Köln Urteil v. 13.8.2002 - 9 U 4/02 - OLG Hamm NVersZ 2000, 492; OLG Oldenburg VersR 1998, 1412; OLG Bamberg VersR 1995, 529).
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung

    Die Anwendungen, die der Kläger gegen die Zinsforderungen seines früheren Arbeitgebers erhebt, resultieren vielmehr aus dem Arbeitsverhältnis, denn er berühmt sich einer Verrechnungsabrede mit Provisionsansprüchen Die Ausschlußklausel des § 4 ARB greift aber dann nicht, wenn sich das typische Baurisiko bei der entsprechenden Auseinandersetzung nicht verwirklicht (so auch OLG Bamberg VersR 1995, 529 und OLG Karlsruhe VersR 1997, 182).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02

    Reichweite der Ausschlussklausel "Baurisiko"

    Es ist ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowie ein innerer sachlicher Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung eines Bauwerkes erforderlich ( vgl. BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485; OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Hamm, r+s 2000, 113; Senat, r+s 1997, 507 zu § 3 Abs. 1 d ARB 94, der "ursächlichen Zusammenhang" verlangt).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2003 - 4 U 110/02
    Dabei lässt der Senat offen, ob das Baurisiko stets die Baufinanzierung einschließt, wie dies - allerdings mit Unterschieden im Detail - in der Rechtsprechung überwiegend angenommen wird (OLG Bamberg VersR 1995, 529; OLG Köln r+s 1990, 418; 2002, 510; OLG Karlsruhe Zfs 1984, 15; 1985, 209; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg VersR 1998, 1412; OLG Stuttgart MDR 2000, 335).
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