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OLG Köln, 12.06.1995 - 5 U 276/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 61 § 2
Mangelnde Aufklärbarkeit eines Gesundheitsschadens geht zu Lasten des VN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mangelnde Aufklärbarkeit; Gesundheitsschaden; Hirnblutung; Sturz; Beweis; Bedingungsgemäßer Versicherungsfall
Papierfundstellen
- VersR 1996, 620
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
Zahlung einer Invaliditätsleistung; Verspätete Meldung eines Versicherungsfalles; …
Über den Erwägungen des Landgerichts in der angegriffenen Entscheidung hinaus ist ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Invaliditätsleistung bereits deswegen nicht gegeben, weil der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. etwa BGH VersR 1992, 1503; OLG Köln, VersR 1996, 620 f.) nicht im hinreichenden Maße einen Unfall am 11. April 2001 mit der daraus resultierenden Verletzung der Halswirbelsäule dargelegt und unter Beweis gestellt hat. - LG Wiesbaden, 23.03.2018 - 3 O 172/17
Invaliditätsleistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag
Bleibt ungeklärt, ob die Gesundheitsschädigung durch einen Sturz oder eine unfallunabhängige innere Erkrankung herbeigeführt wurde, so ist eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung nicht nachgewiesen (vgl. OLG Köln, VersR 1996, 620).