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   OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96   

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https://dejure.org/1998,3367
OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96 (https://dejure.org/1998,3367)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.1998 - 8 U 3172/96 (https://dejure.org/1998,3367)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 1998 - 8 U 3172/96 (https://dejure.org/1998,3367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten; Vorliegen eines unzumutbaren Einkommensverlustes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Verweisung eines Lagerarbeiters auf den Beruf des Pförtners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB/BUZ § 2 Abs. 1
    Verweisung auf einen Beruf mit Mindereinkommen - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BUZ § 2 Abs. 1
    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf anderen Beruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 840
  • VersR 1998, 1496
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96
    Bei niederen Einkommen kann schon eine betragsmäßig oder prozentual geringere Einbuße die Lebensstellung des Versicherten empfindlich beeinflussen, während bei hohen Einkommen auch eine stärkere Einbuße die Lebensstellung unberührt lassen kann (vgl. BGH VersR 98, 42; Voit, a.a.O.).

    Bei dem rechnerischem Vergleich der Einkünfte kann sowohl auf die Brutto- wie auch auf die Nettoeinkünfte abgestellt werden (vgl. BGH VersR 98, 42; Voit, a.a.O; Rz. 368 f., m.w.N.).

  • OLG Hamm, 05.06.1992 - 20 U 6/92

    Zumutbarkeit einer Tätigkeit als Pförtner gegenüber der eines Kraftfahrers in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96
    Hat der Versicherungsnehmer alleine für das Familieneinkommen aufzukommen, so muß auch dieser Gesichtspunkt bei der Vergleichsberechnung mit einbezogen werden (vgl.. OLG Hamm, VersR 92, 1338; OLG Köln, VersR 93, 955; Voit, a.a.O., Rz. 361, Fußnote 412).

    In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung sind bei einem vergleichbaren Einkommens-Niveau unzumutbare Einkommensminderungen erst bei einem Prozentsatz von 26, 5 bzw. 36, 6 % angenommen worden (vgl. OLG Hamm, VersR 92, 1338; OLG München, VersR 92, 1339; OLG Köln, VersR 93, 955).

  • OLG Köln, 05.03.1992 - 5 U 175/90

    Unzumutbare Einkommensminderung im Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96
    Hat der Versicherungsnehmer alleine für das Familieneinkommen aufzukommen, so muß auch dieser Gesichtspunkt bei der Vergleichsberechnung mit einbezogen werden (vgl.. OLG Hamm, VersR 92, 1338; OLG Köln, VersR 93, 955; Voit, a.a.O., Rz. 361, Fußnote 412).

    In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung sind bei einem vergleichbaren Einkommens-Niveau unzumutbare Einkommensminderungen erst bei einem Prozentsatz von 26, 5 bzw. 36, 6 % angenommen worden (vgl. OLG Hamm, VersR 92, 1338; OLG München, VersR 92, 1339; OLG Köln, VersR 93, 955).

  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist insoweit auf die Gleichwertigkeit der Einkommen abzustellen (vgl. BGH VersR 93, 953; Bellinghausen, VersR 95, 8; Voit Berufsunfähigkeitsversicherung, Rz. 356 f.).
  • OLG München, 08.05.1991 - 27 U 558/90

    Umfang der Darlegungslast des Versicheres zu Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96
    In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung sind bei einem vergleichbaren Einkommens-Niveau unzumutbare Einkommensminderungen erst bei einem Prozentsatz von 26, 5 bzw. 36, 6 % angenommen worden (vgl. OLG Hamm, VersR 92, 1338; OLG München, VersR 92, 1339; OLG Köln, VersR 93, 955).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf

    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es darauf an, welches Ansehen der Beruf des Versicherten als solcher in der Öffentlichkeit genießt (OLG Nürnberg, VersR 1998, 1496; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 40) und nicht etwa wie der Kollegenkreis des Klägers die Tätigkeit einschätzt.

    Maßgebliche Indikatoren für die Wertschätzung sind zunächst die gesellschaftliche Bedeutung des Berufs, eine damit verbundene Vertrauens- oder Vorgesetztenstellung und die Selbständigkeit der Tätigkeit (OLG Nürnberg VersR 98, 1496).

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Verweisung eines Lagerarbeiters auf den Beruf eines Pförtners bestätigt (VersR 1998, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2018 - 24 U 4/18

    Begriff des Berufs i.S. der BB-BUZ

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen im Rahmen der Vergleichsbetrachtung zur "bisherigen Lebensstellung" Einkommensverluste in einem zumutbarem Rahmen hingenommen werden (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 259/96, Rz 14; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1998 - 8 U 3172/96, Rz. 16; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2017 - 8 U 59/17, Rz. 32).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine

    Abgesehen davon, dass dies noch nicht die Wertschätzung der Öffentlichkeit, auf deren Sicht es letztendlich ankommt (OLG Nürnberg VersR 1998, 1496), beeinflusst, weil dieser nicht zwingend bekannt ist, ob und zu welchem Zeitpunkt der im Betrieb mitarbeitende Sohn des Inhabers das Geschäft tatsächlich übernehmen wird, handelt es sich lediglich um eine beruflich in Aussicht gestellte Erwartung des Klägers, die seinen Status bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit , auf den es für den anzustellenden Vergleich maßgeblich ankommt (BGH VersR 2010, 1023, 1024), noch nicht prägen konnte.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 168/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Indikatoren hierfür sind die gesellschaftliche Bedeutung des Berufs, eine damit verbundene Vertrauens- oder Vorgesetztenstellung, die Selbständigkeit der Tätigkeit und der erforderliche Grad der Ausbildung (OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1998 - 8 U 3172/96 - Rn. 23, juris = MDR 1998, 840).
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