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   OLG Hamm, 14.06.1999 - 18 U 217/98   

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https://dejure.org/1999,7403
OLG Hamm, 14.06.1999 - 18 U 217/98 (https://dejure.org/1999,7403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.1999 - 18 U 217/98 (https://dejure.org/1999,7403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 18 U 217/98 (https://dejure.org/1999,7403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeiten aus einer der CMR unterliegenden Beförderung von Waren i.R.e. Speditionsvertrags bzw. Frachtvertrags; Anforderung an die autonome Auslegung des Frachtführerbegriffs i.R.d. CMR und die ergänzende Heranziehung nationalen Rechts

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 1 Abs. 1; CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 31 Abs. 1
    Fixkostenspediteur ist "Frachtführer" im Sinne der CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 519
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.1999 - 18 U 217/98
    Im Rahmen der Zulässigkeit reicht damit die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch den Kläger aus, während deren Feststellung erst bei der Begründetheit notwendig ist (vgl. BGHZ 124, 237, 240/241; OLG München Transportrecht 1997, 33/34).
  • OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02

    Transportrecht - Autonome Auslegung der CMR; Spedition zu festen Kosten als

    Wenn der Spediteur zu festen Kosten auf eigene Kosten tätig wird, spricht dies für ein eigenes Interesse an der Beförderung; seine Tätigkeit ist der des Frachtführers so weit angenähert, dass kein Grund besteht, ihn anders als einen Frachtführer zu behandeln (vgl. Piper, Transportrecht 1990, 357, 358; im Ergebnis ebenso OLG München Transportrecht 1997, 33, 34; OLG Hamm VersR 2000, 519).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 U 130/13

    Werklohnklage: Prüfung der Stellvertretung auf der Zulässigkeits- und

    Es ist nicht der Sinn der nach Art. 23 Abs. 1 EuGVVO a.F. zu prüfenden internationalen Zuständigkeit, diese sich typischerweise für die materielle Entscheidung des Rechtsstreits stellenden Fragen in ihrer Gänze in die Zulässigkeit zu verlagern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.6.1999 - 18 U 217/98, bei Juris Rn. 9; zur Kritik an der Verlagerung der Sachprüfung in den Zuständigkeitsstreit vgl. auch: BGH, Urteil vom 29.6.2010 - VI ZR 122/09, bei Juris Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2008 - 15 U 159/07
    Um die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Mannheim nach Art. 31 CMR annehmen zu können, hätte die Klägerin schlüssig vortragen müssen, dass der Schaden auf der CMR-Strecke eingetreten ist (doppeltrelevante Tatsache, vgl. OLG Hamm VersR 2000, 519; OLG München NJW-RR 1997, 229).
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